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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 28.06.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88 (https://dejure.org/1988,1847)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 1 B 41.88 (https://dejure.org/1988,1847)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 (https://dejure.org/1988,1847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
    Durch das Gewerbeuntersagungsverfahren sollen vielmehr unzuverlässige Gewerbetreibende von der gewerblichen Betätigung und der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ferngehalten werden (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233 ).

    Wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ist ein Gewerbetreibender nur dann unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO, wenn es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, wenn also keine Anzeichen für eine Besserung seiner wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80];… Urteil vom 2. Februar 1982 a.a.O. S. 233 f.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
    Durch das Gewerbeuntersagungsverfahren sollen vielmehr unzuverlässige Gewerbetreibende von der gewerblichen Betätigung und der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ferngehalten werden (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233 ).

    Wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ist ein Gewerbetreibender nur dann unzuverlässig im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO, wenn es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, wenn also keine Anzeichen für eine Besserung seiner wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Urteil vom 2. Februar 1982 a.a.O. S. 233 f.).

  • BFH, 10.02.1987 - VII R 77/84

    Befugnis der Finanzbehörde zur Auskunftserteilung im gewerberechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88
    Allein an diesem Ziel haben sich auch die Mitteilungen des Finanzamts über Steuerrückstände an die Gewerbebehörden zu orientieren; diese Mitteilungen haben nicht die Funktion eines Druckmittels zur Steuerzahlung (BFH, Urteil vom 10. Februar 1987, GewArch 1987, 335 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Rn. 15 Vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 1996 - 25 A 5043/95 -, GewArch 1997, 27 = juris, Rdn. 2.
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • VGH Hessen, 26.11.1996 - 8 UE 2858/96

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Steuerschulden - Stundungsantrag - …

    Im Rahmen der Prüfung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit obliegt es daher den Verwaltungsgerichten, die Frage zu entscheiden, ob im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit des Gewerbetreibenden deswegen zu verneinen ist, weil der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46 u. Hess. VGH, U. v. 26.05.1993 - 8 UE 2644/91 -, GewA 1993, 376).
  • VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit: Abgabenrückstände - Berücksichtigung …

    Unabhängig davon, in welcher Höhe dem Kläger zu 1) aufgrund der Feststellungen der Steuerfahndungsprüfung Schwarzeinnahmen zugerechnet werden könnten, wäre dann von einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. April 1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20, § 35 GewO Nr. 46) auszugehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

    BVerwG, Beschluß vom 29.4.1988 - 1 B 41.88 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46. Auch diese Voraussetzungen waren im März 1993 in der Person des Klägers gegeben.
  • VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03

    Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 ; B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • VG Stuttgart, 26.08.2002 - 4 K 3536/02

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; …

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 ; B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • VG Stuttgart, 09.04.2003 - 4 K 1253/03

    Gewerbeuntersagung; Vollzugsinteresse; weiteres Anwachsen der Steuerschulden

    Von einer die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründenden nachhaltigen wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit ist dann auszugehen, wenn (bezogen auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids) keine ausreichend aussagekräftigen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine nachhaltige Besserung der wirtschaftlichen Situation eingetreten ist, insbesondere wenn es an einem Erfolg versprechenden Sanierungskonzept fehlt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - E 65, 1 (8); B. v. 29.04.1988 - 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung …

    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 ; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • BVerwG, 07.08.1991 - 1 B 87.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Entscheidungserheblicher Zeitpunkt …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch diese Frage - und zwar im Sinne des Beschwerdevorbringens - geklärt (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 28.06.1988 - 1 B 41/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,22227
OVG Bremen, 28.06.1988 - 1 B 41/88 (https://dejure.org/1988,22227)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 (https://dejure.org/1988,22227)
OVG Bremen, Entscheidung vom 28. Juni 1988 - 1 B 41/88 (https://dejure.org/1988,22227)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Bremen, 09.12.2005 - 6 V 1822/05

    Zulassung zum Studium "IS Angewandte Freizeitwissenschaft" an der Hochschule …

    Fehlt es an einer nachprüfbaren Kapazitätsberechnung kann die Zulassung nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Hochschule (zwingend) erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (Grenze der Funktionsunfähigkeit) (OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.1996 - Bs III 324/94; OVG Bremen, Beschl. v. 28.06.1988 - 1 B 41/88).
  • OVG Bremen, 28.08.2017 - 2 B 93/17

    Numerus-clausus-Verfahren, Business-Management (M.A.) - Deputatsermäßigung; …

    Die Zulassung von Studienbewerbern kann vorliegend nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Antragsgegnerin zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.02.2015 - 3 Nc 263/14 - juris sowie OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - juris und grundlegend BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 und 25/71 - BVerfGE 33 S. 303, 339), denn der beschließende Senat kann die jährliche Aufnahmekapazität nicht unter Einbeziehung des in die Berechnung einzustellenden vollen Deputats des zugewiesenen Hochschullehrers selbst ermitteln.
  • VG Karlsruhe, 26.08.2025 - NC 7 K 5445/24

    Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes

    Denn es ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass mit der vorläufigen Aufnahme eines weiteren Studienbewerbers die Grenze der Funktionsfähigkeit der Antragsgegnerin (vgl. zu dieser Grenze: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2009 - NC 9 S 240/09 - OVG Bremen, Beschluss vom 30.06.1988 - 1 B 41/88 - OVG Hamburg, Beschluss vom 11.10.1996 - Bs III 324/94 -, jeweils juris) erreicht wäre und der geordnete Studienbetrieb im Bachelorstudiengang Psychologie (100 %) gefährdet sein könnte; ob etwas anderes gelten könnte, wenn über eine größere Anzahl von Studienbewerbern zu entscheiden gewesen wäre, kann dahin stehen.
  • VG Karlsruhe, 28.07.2022 - NC 7 K 3870/21

    Anforderungen an eine hochschulrechtliche Kapazitätsermittlung

    Denn es ist für die Kammer nicht ersichtlich, dass mit der vorläufigen Aufnahme einer weiteren Studienbewerberin die Grenze der Funktionsfähigkeit der Antragsgegnerin (vgl. zu dieser Grenze: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.2009 - NC 9 S 240/09 - OVG Bremen, Beschluss vom 30.06.1988 - 1 B 41/88 - OVG Hamburg, Beschluss vom 11.10.1996 - Bs III 324/94 -, jeweils juris) erreicht wäre und der geordnete Studienbetrieb im Bachelorstudiengang Psychologie (100 %) gefährdet sein könnte.
  • VG Bremen, 26.11.2010 - 6 V 1105/10

    Psychologie/Bachelor

    Fehlt es an einer nach den Grundsätzen der KapVO vorgenommenen, gerichtlich nachprüfbaren Kapazitätsberechnung und -festsetzung, kann die Zulassung indessen nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Hochschule zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - sowie OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.1996 - Bs III 324/94 -).
  • VG Bremen, 15.01.2009 - 6 V 2736/08

    Zulassung zum Studium "Soziale Arbeit B.A." WS 2008/2009

    Fehlt es an einer nach den Grundsätzen der KapVO vorgenommenen, gerichtlich nachprüfbaren Kapazitätsberechnung und -festsetzung, kann die Zulassung indessen nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Hochschule zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - sowie OVG Hamburg, Beschl.v. 11.10.1996 - Bs III 324/94 - ).
  • VG Bremen, 03.12.2008 - 6 V 2634/08

    Zulassung zum Studiengang Psychologie der Universität Bremen zum Wintersemester …

    Fehlt es an einer nach den Grundsätzen der KapVO vorgenommenen, gerichtlich nachprüfbaren Kapazitätsberechnung und -festsetzung, kann die Zulassung indessen nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Hochschule zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 28.06.1988 - 1 B 41/88 - sowie OVG Hamburg, Beschl.v. 11.10.1996 - Bs III 324/94 -).
  • VG Bremen, 12.12.2007 - 6 V 2284/07

    Zulassung zum Bachelor-Studiengang Psychologie der Universität Bremen zum …

    Fehlt es an einer nach den Grundsätzen der KapVO vorgenommenen, gerichtlich nachprüfbaren Kapazitätsberechnung und -festsetzung, kann die Zulassung indessen nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Hochschule zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.1988 - 1 B 41/88).
  • VG Bremen, 13.12.2010 - 6 V 1087/10

    Soziale Arbeit/Bachelor

    Fehlt es an einer nach den Grundsätzen der KapVO vorgenommenen, gerichtlich nachprüfbaren Kapazitätsberechnung und -festsetzung, kann die Zulassung indessen nur beschränkt werden, wenn und solange dies mit Rücksicht auf die Aufnahmefähigkeit der Hochschule zwingend erforderlich ist, um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten (zur sog. Grenze der Funktionsunfähigkeit vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 28.6.1988 - 1 B 41/88 - sowie OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.1996 - Bs III 324/94 -).
  • VG Bremen, 10.01.2007 - 6 V 2317/06

    IS Tourismusmanagement "Bachelor" (rechtskräftig)

    Da die Hochschule eine hinreichend detaillierte, nachprüfbare Kapazitätsberechnung für den Studiengang ISTM BA vorgelegt hat, ist sie nicht verpflichtet, im (zulassungsbeschränkten) Studiengang ISTM BA bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit (vgl dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 11.10.1996 - Bs III 324/94; OVG Bremen, Beschl. v. 28.06.1988 - 1 B 41/88) Studierende aufzunehmen.
  • VG Bremen, 24.11.2006 - 6 V 2127/06

    Zulassung zum Studium IS Angewandte Freizeitwissenschaft "Bachelor" …

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