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| OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - 1 B 414/20 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. September 2020 - 1 B 414/20 (https://dejure.org/2020,26791)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 15 L 2325/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - 1 B 414/20
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 146/15
Abgrenzung der dienstlichen Beurteilung eines Postbeamten von einer fiktiven …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - 1 B 414/20
Rn. 11 OVG NRW, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 146/15 -, juris, Rn. 33.
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502
Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …
Denn dies beruht auf der gebotenen Berücksichtigung der gerade auch im Vergleich zum Kläger deutlich höheren Anforderungen auf den betreffenden Arbeitsposten und hält sich im Rahmen des den Beurteilern zustehenden, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraums, ohne dass dies einer weiteren Erläuterung bedurft hätte (…vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2023 - 6 CE 22.2587 - juris Rn. 19; OVG NW, B.v. 9.9.2020 - 1 B 414/20 - juris Rn. 12 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2023 - 1 B 690/23
Stellenbesetzung; Bestenauslese; Auswahlentscheidung; …
Rn. 38 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. September 2020 - 1 B 414/20 -, juris, Rn. 12. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2024 - 1 B 31/24
Beschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung einer beamtenrechtlichen …
Rn. 34 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2023 - 1 B 690/23 -, juris, Rn. 36, und vom 9. September 2020 - 1 B 414/20 -, juris, Rn. 12. - VGH Bayern, 21.02.2023 - 6 CE 22.2587
Beförderungsrunde 2022/2023 (Beförderungsamt A 9 vz+Z) bei der Telekom
Die geringfügig schlechtere Benotung der Leistungen der Beigeladenen durch ihre unmittelbaren Führungskräfte in einigen wenigen Einzelmerkmalen ist vielmehr in Anbetracht der von den Beigeladenen erfüllten deutlich anspruchsvolleren Aufgaben von nur untergeordneter Bedeutung (vgl. OVG NW, B.v. 9.9.2020 - 1 B 414/20 - juris Rn. 13).
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