Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.1974 - I B 42.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 22.12.1972 - Bf I 36/71
- BVerwG, 19.04.1974 - I B 42.73
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87
Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis - …
Die Zustimmung ist danach eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung (vgl. Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24 ; Beschluß vom 19. April 1974 - BVerwG 1 B 42.73 - Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., § 8 RuStAG Rdnr. 50 ). - BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81
Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger …
Diese Vertragsvorschrift ist durch das Reichsgesetz vom 26. Juli 1930 (RGBl. II S. 1002) in innerstaatliches Recht transformiert worden und als unmittelbar anwendbares Recht für die Einbürgerungsbehörden bindend (Beschluß vom 19. April 1974 - BVerwG 1 B 42.73 - Die Zustimmung stellt eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung dar.Der Senat läßt offen, ob eine mit Rücksicht auf das Schlußprotokoll erfolgte Versagung der Einbürgerung eines mit einem Deutschen verheirateten iranischen Staatsangehörigen unter besonderen Umständen der Wertentscheidung des Grundgesetzes für Ehe und Familie doch einmal zuwiderlaufen kann mit der Folge, daß das im Range eines einfachen Gesetzes stehende Zustimmungserfordernis dann ausnahmsweise dem vorrangigen Grundrecht gegenüber zurücktreten müßte (vgl. Beschluß vom 19. April 1974 - BVerwG 1 B 42.73 - ferner OVG Münster, NJW 1934, 1319 = InfAuslR 1984, 144).
- VGH Hessen, 06.03.1987 - 7 UE 575/86
Einbürgerung unter Beibehaltung der iranischen Staatsangehörigkeit
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluß vom 19.04.1974 - BVerwG I B 42.73 -, in dem es die Weitergeltung des deutsch-persischen Niederlassungsabkommens bejaht hat, ausdrücklich ausgeführt, daß die Einbürgerung auch ohne die Beachtung der Nr. 11 des Schlußprotokolls in Betracht kommt, wenn anderenfalls vorrangiges Recht der Bundesrepublik Deutschland verletzt würde. - BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 16.88
Rechtmäßigkeit des Abhängigmachens der Einbürgerung von der Aufgabe der …
Die Zustimmung ist danach eine zwingende gesetzliche Voraussetzung für die Einbürgerung (vgl. Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 30.81 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 24 ; Beschluß vom 19. April 1974 - BVerwG 1 B 42.73 - Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., § 8 RuStAG Rdnr. 50 ).
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