Rechtsprechung
| BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen die richterliche Sachaufklärungspflicht - Anforderungen an den Formmangel fehlender Entscheidungsgründe - Gefahr ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 3297/99
- BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
Auszug aus BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02
Ein solcher liegt nur dann vor, wenn der Entscheidung entweder überhaupt keine Gründe beigegeben sind oder die Begründung "völlig unverständlich und verworren ist, so dass sie in Wirklichkeit nicht erkennen lässt, welche Überlegungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind" (vgl. Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290 m.w.N.). - BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
Auszug aus BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02
Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung in Betracht (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf BVerwGE 96, 205 ). - BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01
Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …
Auszug aus BVerwG, 18.09.2003 - 1 B 433.02
Die Beschwerde begründet auch nicht näher, weshalb sich das mit ehrenamtlichen Richtern entscheidende Berufungsgericht zur Begründung einer eigenen Sachkunde nicht auf die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen berufen durfte (vgl. UA S. 40; vgl. allgemein zuletzt etwa Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 m.w.N.).
- BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 63.06
Verletzung der Pflicht der Angabe der für die richterliche Überzeugung leitenden …
Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung und ein Verstoß gegen die formelle Begründungspflicht des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. Beschluss vom 18. September 2003 - BVerwG 1 B 433.02 - juris und vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4). - VGH Bayern, 15.11.2022 - 7 ZB 22.981
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen
Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, kommt eine Gehörsverletzung in Betracht (BVerwG, B.v. 18.9.2003 - 1 B 433.02 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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