Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5954
OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10 (https://dejure.org/2010,5954)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.03.2010 - 1 B 45/10 (https://dejure.org/2010,5954)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18. März 2010 - 1 B 45/10 (https://dejure.org/2010,5954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung oder Versagung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Erteilung einer Betretenserlaubnis bei Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Ausländers zu einem Verhandlungstermin; Einstweiliger Rechtschutz zwecks Erteilung der Erlaubnis zum Betreten des Bundesgebiets für die ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1769 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 10.06.2009 - 19 C 09.1178

    Betretenserlaubnis

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Das wird allenfalls ausnahmsweise der Fall sein, denn in der Regel lässt sich diesen Sicherheitsinteressen dadurch hinreichend Rechnung tragen, dass die Betretenserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen über die Modalitäten der Ein- und Ausreise und des kurzfristigen Aufenthalts im Bundesgebiet versehen wird (vgl. NdsOVG, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR NVwZ-RR 2007, 417 ; BayVGH, B. v. 10.06.2009 - 19 C 09.1178 - ).

    Dazu gehören zum Beispiel die Vorlage eines Rückflugtickets beim Betreten des Bundesgebiets (…vgl. NdsOVG, a. a. O., S. 418; BayVGH, B. v. 10.06.2009, a. a. O.), Auflagen hinsichtlich des Reisewegs und des Aufenthaltsorts (vgl. auch Nr. 11.2.4 AllgVwV-AufenthG) und/oder eine Sicherheitsleistung für evtl. erforderlich werdende Abschiebungskosten (vgl. § 66 Abs. 5 AufenthG, Nrn.11.2.6 Satz 6, 66.5.1 AllgVwV-AufenthG).

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Schon bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "zwingende Gründe" auf der Tatbestandsseite sind alle auch für die Ermessensausübung hinsichtlich des "Obs" maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, so dass für das Ermessen auf der Rechtsfolgenseite insoweit kein Raum mehr bleibt und die Erlaubnis zwingend zu erteilen ist (vgl. zum Ermessensschwund bei vergleichbaren Vorschriften: BVerwGE 15, 207 zu § 3 NÄG ; 18, 247 zu § 35 Abs. 2 BBauG ; 107, 164 zu § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG ;… s. auch Maurer, AllgVerwR, 17. Aufl. 2009, § 7 Rn 49).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Schon bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "zwingende Gründe" auf der Tatbestandsseite sind alle auch für die Ermessensausübung hinsichtlich des "Obs" maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, so dass für das Ermessen auf der Rechtsfolgenseite insoweit kein Raum mehr bleibt und die Erlaubnis zwingend zu erteilen ist (vgl. zum Ermessensschwund bei vergleichbaren Vorschriften: BVerwGE 15, 207 zu § 3 NÄG ; 18, 247 zu § 35 Abs. 2 BBauG ; 107, 164 zu § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG ;… s. auch Maurer, AllgVerwR, 17. Aufl. 2009, § 7 Rn 49).
  • BVerwG, 14.12.1962 - VII C 140.61

    Voraussetzungen für die Genehmigung von Doppelnamen

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Schon bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "zwingende Gründe" auf der Tatbestandsseite sind alle auch für die Ermessensausübung hinsichtlich des "Obs" maßgeblichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, so dass für das Ermessen auf der Rechtsfolgenseite insoweit kein Raum mehr bleibt und die Erlaubnis zwingend zu erteilen ist (vgl. zum Ermessensschwund bei vergleichbaren Vorschriften: BVerwGE 15, 207 zu § 3 NÄG ; 18, 247 zu § 35 Abs. 2 BBauG ; 107, 164 zu § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG ;… s. auch Maurer, AllgVerwR, 17. Aufl. 2009, § 7 Rn 49).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2007 - 11 ME 386/06

    Anordnungsanspruch auf Erteilung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Das wird allenfalls ausnahmsweise der Fall sein, denn in der Regel lässt sich diesen Sicherheitsinteressen dadurch hinreichend Rechnung tragen, dass die Betretenserlaubnis mit entsprechenden Nebenbestimmungen über die Modalitäten der Ein- und Ausreise und des kurzfristigen Aufenthalts im Bundesgebiet versehen wird (vgl. NdsOVG, B v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, InfAuslR NVwZ-RR 2007, 417 ; BayVGH, B. v. 10.06.2009 - 19 C 09.1178 - ).
  • OVG Bremen, 05.01.2010 - 1 B 481/09

    Einstweiliger Rechtsschutz auf die Erteilung einer Betretenserlaubnis gegenüber …

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Anders als in dem Fall, der dem Beschluss des Senats vom 05.01.2010 - 1 B 481/09 - zugrunde lag, bestehen hier keine konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller, wenn er das Bundesgebiet betritt, erneut gewalttätig werden oder versuchen könnte, durch aggressive Handlungen gegen sich selbst oder Drohungen damit die Fortdauer seines Aufenthalts zu erzwingen.
  • VGH Bayern, 19.06.2008 - 10 CE 08.1263

    Betretenserlaubnis für Gerichtsverhandlung; Ermessen

    Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2010 - 1 B 45/10
    Soweit einzelne Oberverwaltungsgerichte die Auffassung vertreten, auch bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 1 AufenthG stehe die Erteilung der Betretenserlaubnis grundsätzlich im Ermessen der Ausländerbehörden, das sich nur auf Grund der Umstände im Einzelfall auf Null reduzieren könne (…NdsOVG, a. a. O., S. 417; BayVGH, B. v. 19.06.2008 - 10 CE 08.1263 - ), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Bremen, 12.01.2011 - 1 B 14/11

    Isolierte Anfechtbarkeit einer von der Ausländerbehörde mit einschränkenden …

    Die Betretenserlaubnis wird insoweit durch die Sicherungsmaßnahmen näher ausgestaltet (vgl. OVG Bremen, B. v. 18.03.2010 - 1 B 45/10 - InfAuslR 2010, 243).

    Eine Anhörung des Antragstellers hat die Antragsgegnerin vor Erlass des Bescheids vom 28.12.2010 nicht durchgeführt, obwohl das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass dem Betroffenen jeweils Gelegenheit zu geben ist, zu den in Erwägung gezogenen Sicherungsmaßnahmen Stellung zu nehmen (B. v. 18.03.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 01.02.2024 - 19 CE 23.2194

    Keine Betretenserlaubnis für abgeschobenen Asylantragsteller aus …

    Rn. 8 1.2 Soweit der Antragsteller ausführt, die Betretenserlaubnis sei zu erteilen, wenn zwingende Gründe die Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet erforderten, das Ermessen der Ausländerbehörde beschränke sich auf die Frage, ob und wie die Betretenserlaubnis mit Nebenbestimmungen ausgestaltet werden solle (m.V.a. OVG Bremen, B.v. 18.03.2010 - 1 B 45/10, MNet), der Besuch des neugeborenen Kindes und die Unterstützung der Mutter in der unmittelbaren Zeit nach der Geburt stellten einen zwingenden Grund für Einreise und kurzfristigen Aufenthalt während der Sperrzeit nach Absatz 1 dar, eine unbillige Härte könne sich vor allem im verwandtschaftlichen oder humanitären Bereich ergeben, etwa bei Familienfeiern, Erkrankung oder Tod naher Angehöriger, die Verweigerung des Besuchs des neugeborenen Kindes stelle eine solche unbillige Härte dar, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2014 - 8 ME 39/14

    Erteilung einer Betretenserlaubnis im einstweiligen Rechtsschutz trotz Ausweisung …

    S. 877; vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.3.2010 - 1 B 45/10 -, juris Rn. 5 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 10.6.2009 - 19 C 09.1178 -, juris Rn. 4 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.2.2007 - 11 ME 386/06 -, NVwZ-RR 2007, 417; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 2012, AufenthG § 11 Rn. 57 f. m.w.N.).
  • VG Berlin, 12.01.2021 - 24 L 347.20
    Rn. 41 Als ein zwingender Grund kommt unter anderem eine unbedingt erforderliche Anwesenheit bei einem Gerichts- oder Behördentermin in Betracht (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 18.03.2010 - 1 B 45/10 -, juris Rn. 10; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 10 CE 08.1263 -, juris Rn. 20).
  • OVG Bremen, 12.05.2010 - 1 B 42/10

    Anspruch eines nichtsorgeberechtigten Vaters auf Duldung seines Aufenthaltes …

    Soweit es im umgangsrechtlichen Verfahren erforderlich ist, dass der Betreffende persönlich vor Gerichten oder Behörden angehört wird, kann er verlangen, dass ihm zur Wahrnehmung solcher Termine die Einreise ermöglicht wird (vgl. OVG Bremen, B. v. 18.03.2010 - 1 B 45/10 -juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Bremen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht