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| OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11 |
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 4 GlSpielG BE, § 2 Abs 1 GebG BE, § 2 Abs 2 GebG BE, § 8 Abs 2 GebG BE
Bemessung der Verwaltungsgebühr für die Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene Werbung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 4 GlSpielG BE, § 2 Abs 1 GebG BE, § 2 Abs 2 GebG BE, § 8 Abs 2 GebG BE, § 1 Abs 1 VwGebO BE §, § 5 VwGebO BE §, Anlage Tarifst 8118 VwGebO BE §, Anlage Tarifst 8119 VwGebO BE §
Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene Werbung; Amtshandlung; Gebührenpflicht; Gebührenfreiheit; Eingriffsverwaltung; Gesetzesvorbehalt; überwiegendes öffentliches Interesse; besondere gesetzliche Anordnung der Gebührenpflicht; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung von Verwaltungsgebühren im Land Berlin für Amtshandlungen im Bereich landesrechtlicher Eingriffsverwaltung bei Anordnung der Gebührenpflicht durch den Gesetzgeber und Veranlassung der Amtshandlung durch den Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhebung von Verwaltungsgebühren im Land Berlin für Amtshandlungen im Bereich landesrechtlicher Eingriffsverwaltung bei Anordnung der Gebührenpflicht durch den Gesetzgeber und Veranlassung der Amtshandlung durch den Betroffenen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 07.10.2010 - 35 A 224.08
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 500
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02
Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt es, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 13, …und Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.).Die Beachtung des Äquivalenzprinzips gebietet, dass dieser Finanzierungszweck auch bei Anwendung anderer Bemessungskriterien nicht aus dem Auge verloren wird und das Kostendeckungsprinzip nicht zu einer bloßen haushaltsrechtlichen Obliegenheit der Verwaltung, die Gebühren so zu bemessen, dass der Aufwand für die Amtshandlung gedeckt ist, herabgestuft wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 38; Urteil vom 30. April 2003, a.a.O.).
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Bereits das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend ausgeführt, dass die Änderung oder Ergänzung von Verordnungsrecht durch parlamentarisches Gesetz im sachlichen Zusammenhang mit Gesetzgebungsvorhaben nicht zu einem uneinheitlichen Rang des entstehenden Normgebildes in der Normenhierarchie führt, sondern dieses insgesamt als Verordnung zu qualifizieren und an den Vorgaben der gesetzlichen Ermächtigung zu messen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196). - BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Zweck der Erhebung einer Gebühr, die dem Gebührenschuldner vom Staat anlässlich einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung auferlegt wird, ist es, die Kosten dieser Leistung ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a - BVerfGE 108, 1, juris Rn. 58;… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 50 f.).
- BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02
Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt es, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 13, …und Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 04.08.2010 - 9 C 6.09
Lkw-Maut; Mautschuldner; Bundesamt für Güterverkehr; Toll Collect GmbH; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Die Beachtung des Äquivalenzprinzips gebietet, dass dieser Finanzierungszweck auch bei Anwendung anderer Bemessungskriterien nicht aus dem Auge verloren wird und das Kostendeckungsprinzip nicht zu einer bloßen haushaltsrechtlichen Obliegenheit der Verwaltung, die Gebühren so zu bemessen, dass der Aufwand für die Amtshandlung gedeckt ist, herabgestuft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. August 2010 - 9 C 6.09 - BVerwGE 137, 325, juris Rn. 38;… Urteil vom 30. April 2003, a.a.O.). - BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Als Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt es, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. April 2003 - 6 C 5.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 13, und Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32, juris Rn. 41, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04
Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Für die Überprüfbarkeit bestandskräftiger Verwaltungsakte in einem weiteren Verwaltungsverfahren mag anderes gelten, wenn verwaltungsrechtliche Normen, wie etwa die §§ 48 ff. VwVfG, ausdrücklich an die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines bestandskräftigen Verwaltungsakts anknüpfen oder einen besonderen Zurechnungszusammenhang zwischen dem Verwaltungshandeln und einer Kosten- oder Gebührenfolge herstellen, der der Bestandskraft vorgeht (vgl. etwa bei der Heranziehung zu Abschiebungskosten: BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - 1 C 15.04 - BVerwGE 124, 1). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09
Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Lediglich zur Klarstellung sei insoweit jedoch ausgeführt, dass die Gültigkeit einer solchen Tarifstelle dann, wenn die Gebührenbemessung allein nach dem Verwaltungsaufwand zu erfolgen hätte, voraussetzen würde, dass sie durch eine - ggf. auch nachträglich aufgemachte auf den Zeitpunkt des Normerlasses bezogene - ordnungsgemäße Schätzung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwandes für den betreffenden Verwaltungszweig gerechtfertigt werden kann (vgl. zu Benutzungsgebühren: Senatsurteil vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 73.09 - NVwZ-RR 2011, 629 , juris Rn. 21 ). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08
Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Rn. 23 b) Im Bereich der Eingriffsverwaltung erfordert die Veranlassung in diesem Sinne allerdings grundsätzlich, dass der veranlasste Eingriffsakt als solcher rechtmäßig ist, d.h. auf eine dem Gesetzesvorbehalt genügende Ermächtigungsgrundlage zurückgeführt werden kann, deren Voraussetzungen vorliegen und deren Anforderungen an die Rechtsfolge genügt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 - juris Rn. 32). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2009 - 9 B 1788/08
Verwaltungsgebühr für die Untersagung der Vermittlung unerlaubter Sportwetten zu …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Demgegenüber verfängt der Hinweis des Klägers auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wo das Oberverwaltungsgericht die Einbeziehung der wirtschaftlichen Bedeutung der verbotenen Tätigkeit in die Bemessung des Gebührenrahmens für die Untersagung verbotenen Glücksspiels beanstandet hat (vgl. OVG NW, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 9 B 1788/08 - GewArch 2009, 241, juris Rn. 12 ff.), nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05
Zulässigkeit einer Gebührenfestsetzung im Fall mangelnder Bestandskraft der …
- OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05
Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage
- OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02
Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des …
- OVG Berlin, 25.08.1992 - 8 B 59.91
- VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11
Gebühr für Umweltinformation
Willkürlich ist es aber nicht, "wenn der Verordnungsgeber im Rahmen der durch das Gebührengesetz und das Äquivalenzprinzip gezogenen Grenzen die Gebührenberechnung nach möglichst einfach zu handhabenden Maßstäben regelt" (…BVerwG, Urt. v. 14.04.1967 - IV C 179.65 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012 - 1 B 50.11 - m.w.N.).Abgesehen von der Gebührenerhebung in der Eingriffsverwaltung genügt es, wenn der Bürger die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (…BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12/98 - BVerwGE 109, 272 ff. u. Urt. v. 24.08.1990 - 8 C 73/88 - BVerwGE 85, 300 ff.;… Urt. v. VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.04.2013 - 1 A 58/11 - zur Zurechnung im Gefahrenbereich; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.05.2002 - 11 LA 100/02 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012 - OVG 1 B 50.11 - ).
Bei deren Konkretisierung sind neben dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, in der besonderen Ausformung des gebührenrechtlichen Äquivalenzprinzips (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28.03.2003 - 5 B 61/02 - ;… VG Saarland, Urt. v. 21.11.2013 - 6 K 518/12 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.03.2012, aaO).
- VG Berlin, 28.09.2023 - 37 K 256.22
Berliner Hunderegister: Halterin von "Dino" muss 17,50 Euro zahlen
Das Merkmal der Veranlassung setzt keine willentliche Herbeiführung des Verwaltungshandelns, etwa durch einen Antrag des Betroffenen voraus, sondern es genügt, wenn er die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - OVG Bbg., Urteil vom 19. Februar 2003 - 2 D 24/02.NE - BVerwG, Beschluss vom 10. April 2019 - 9 B 3/19 -).Das beinhaltet aber keine rechnerische, gewissermaßen buchhalterische Detailüberprüfung der häufig komplexen Kalkulation, sondern lediglich eine ordnungsgemäße Schätzung des auf die Amtshandlungen entfallenden durchschnittlichen Personal- und Sachaufwandes (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - OVG 1 B 50.11 - S. 11 des E.A., s. a. VGH Baden-Württemberg, a.a.O.: Plausibilitätskontrolle).
Das Äquivalenzprinzip ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und verlangt, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 -, Kersandt/Muffler, Verwaltungsgebühren für die Genehmigung großflächiger Waldumwandlungen im Land Brandenburg, LKV 2021, 250, 254, jeweils m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
Gebühren für die Verwahrung eines gültigen Personalausweises
Das Bemessungskriterium des Wertes des Gegenstands der Amtshandlung ist dabei nicht auf den Gesichtspunkt der Vorteilsabschöpfung reduziert, sondern offen für den Gebührenzweck der Verhaltenslenkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - juris Rn. 15).Eine Verletzung des Äquivalenzprinzips liegt indessen erst bei einem groben Missverhältnis zwischen der Höhe der durch die Leistung verursachten Kosten und der durch die - 11 - Berücksichtigung anderer Gebührenzwecke bedingten Gebührenhöhe vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - a.a.O. Rn. 18 f.).
- VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 1519/14
Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von sog. …
Rn. 157 vgl. Urteil der Kammer vom 05.11.2015, 6 K 207/15, unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2012, 1 B 50/11, NVwZ-RR 2012, 500,. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Zugrundelegen eines unzutreffenden Gebührenrahmens (unrichtige …
Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass für die Bestimmung innerhalb eines - seinerseits ordnungsgemäß festgelegten - Gebührenrahmens gilt, dass dessen Mittelwert den durchschnittlich wertigen und aufwendigen Fall kennzeichnet (vgl. OVG BB, Urteil vom 29. März 2012 - 1 B 50.11 -, juris). - VG Halle, 10.07.2024 - 1 A 178/22
Gebühren für die Verwahrung eines Personalausweises
Das Bemessungskriterium des Wertes des Gegenstands der Amtshandlung ist dabei nicht auf den Gesichtspunkt der Vorteilsabschöpfung reduziert, sondern offen für den Gebührenzweck der Verhaltenslenkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - juris Rn. 15).Eine Verletzung des Äquivalenzprinzips liegt indessen erst bei einem groben Missverhältnis zwischen der Höhe der durch die Leistung verursachten Kosten und der durch die Berücksichtigung anderer Gebührenzwecke bedingten Gebührenhöhe vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - a.a.O. Rn. 18 f.).
- VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 2012/14
Lotterie; Verbot einer sog. Zweitwette; Internetangebot; Verbotstatbestand - …
Rn. 136 vgl. Urteil der Kammer vom 05.11.2015, 6 K 207/15, unter Hinweis auf OVG B-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 29.03.2012, 1 B 50/11, NVwZ-RR 2012, 500,. - VG Berlin, 08.06.2015 - 33 K 105.15
Heranziehung zur Zahlung der Gebühr für eine Umsetzung seines Fahrzeugs.
Das Merkmal der Veranlassung setzt dabei keine willentliche Herbeiführung des Verwaltungshandelns, etwa durch einen Antrag des Betroffenen voraus, sondern es genügt, wenn die Klägerin die Amtshandlung durch ein ihr individuell zurechenbares Verhalten, das ihrem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 -, juris, Rn. 23 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2025 - 7 B 6.24
Rahmengebühren für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; WEA; …
Auch bei einer Gebührenbemessung nach anderen Kriterien als dem der Kostendeckung tritt der Gesichtspunkt der Deckung des Verwaltungsaufwandes als gebührenbegrenzender Bemessungsfaktor jedoch nicht völlig zurück (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - juris Rn. 19; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 10. Oktober 2024 - 3 L 140/24 - juris Rn. 14). - VG Berlin, 12.07.2016 - 33 K 326.14
Gebührenbescheid wegen der Umsetzung seines Kraftfahrzeugs
Es genügt vielmehr, wenn der Kläger die Amtshandlung durch ein ihm individuell zurechenbares Verhalten, das seinem Pflichtenkreis zuzurechnen ist, ausgelöst hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 m.w.N., juris). - OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14
Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr; …
- VG Berlin, 29.04.2020 - 4 L 228.19
- VG Saarlouis, 05.11.2015 - 6 K 207/15
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des …
- VG Saarlouis, 21.11.2013 - 6 K 518/12
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21
Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 11 S 89.16
Erweiterung einer Ferkelzuchtanlage; Ablehnung der immissionsschutzrechtlichen …
- VG Berlin, 09.05.2017 - 4 L 61.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen vorläufigen Gebührenbescheid im Rahmen eines …
- VG Berlin, 15.11.2013 - 4 K 263.12
Gebühr für Akkreditierung eines Kalibrierlaboratoriums
- VG Schleswig, 29.05.2013 - 1 A 217/11
Russische Föderation: Klageabweisung (§ 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG), Folgeantrag, …
- VG Potsdam, 17.04.2023 - 3 K 940/19
- VG Berlin, 17.10.2019 - 13 K 383.17
Anwendung der Baugebührenordnung für das Land Berlin
- VG Potsdam, 18.04.2024 - 16 K 831/20
Äquivalenzprinzip, Berechtigung des Landesamtes für Umwelt nach § 13 Abs. 1 …
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