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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,45893
BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21 (https://dejure.org/2021,45893)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2021 - 1 B 50.21 (https://dejure.org/2021,45893)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2021 - 1 B 50.21 (https://dejure.org/2021,45893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Divergenzbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Divergenzbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21
    Maßgeblich ist mithin, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis unverzichtbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67).

    Rn. 7 Die Beschwerde verweist insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - (BVerwGE 146, 67 Rn. 26 ff.).

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21
    Die nach Auffassung des Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 21. November 2017 - 1 B 148.17 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 50.21
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2026 - 11 S 536/26

    Zur Identitätsklärung nach dem "Stufenmodell" im Einbürgerungsverfahren

    Auszugehen ist damit von der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, sofern der Antragsteller gegen sie keine durchgreifenden Zulassungsgründe geltend gemacht hat (BVerwG, Beschluss vom 07.09.2021 - 1 B 50.21 - juris Rn. 3).

    Die nach Auffassung des Antragstellers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.2021 - 1 B 50.21 - Rn. 6 …und vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2026 - 11 S 1206/26

    Zur Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der …

    Auszugehen ist damit von der Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, sofern der Antragsteller gegen sie keine durchgreifenden Zulassungsgründe geltend gemacht hat (BVerwG, Beschluss vom 07.09.2021 - 1 B 50.21 - juris Rn. 3).

    Die nach Auffassung des Antragstellers divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.2021 - 1 B 50.21 - Rn. 6 …und vom 21.11.2017 - 1 B 148.17 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23

    Verfahrensfehlerhafte Annahme systemischer Schwachstellen wegen Verweigerung der …

    Rn. 11 Eine unzutreffende Anwendung der genannten Rechtssätze führt indessen nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision (BVerwG, Beschluss vom 7. September 2021 - 1 B 50.21 - juris Rn. 6).
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