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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3445
BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78 (https://dejure.org/1978,3445)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1978 - 1 B 500.78 (https://dejure.org/1978,3445)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 1 B 500.78 (https://dejure.org/1978,3445)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen; leitet sie aus den strafgerichtlichen Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte her, der Ausländer könne auch in Zukunft die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, so liegen diese ordnungsrechtlichen Erwägungen grundsätzlich in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].

    Sie muß sich im Rahmen ihres Ermessens davon leiten lassen, daß die Ausweisung einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder einer Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorbeugen soll und zu diesem Zweck erforderlich sein muß (BVerwGE 35, 291 [292 ff.]).

  • BVerwG, 28.06.1978 - 1 B 145.78

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen - Ermessen unter Berücksichtigung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Das kann insbesondere dann gelten, wenn der Ausländer immer wieder bei Verfehlungen gestellt wird und sich von Straftaten nicht durch Strafen und eine ausländerbehördliche Verwarnung abhalten läßt (Beschluß vom 28. Juni 1978 - BVerwG 1 B 145.78 -).
  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen; leitet sie aus den strafgerichtlichen Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte her, der Ausländer könne auch in Zukunft die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, so liegen diese ordnungsrechtlichen Erwägungen grundsätzlich in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].
  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 64.74

    Nichtstichtagsvertriebener - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die Ausweisung zu entscheiden; sie hat die für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen; leitet sie aus den strafgerichtlichen Verurteilungen des Ausländers in Würdigung der zugrundeliegenden Sachverhalte her, der Ausländer könne auch in Zukunft die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, so liegen diese ordnungsrechtlichen Erwägungen grundsätzlich in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].
  • BVerwG, 07.02.1973 - I B 87.72

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Wie sich aus den angefochtenen Bescheiden ergibt, haben Ausländer- und Widerspruchsbehörde ihr Ermessen auf die spezialpräventiven Erwägungen auch derart gestützt, daß diese die Ausweisung allein und nicht etwa nur zusammen mit außerdem angestellten generalpräventiven Erwägungen tragen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Wie sich aus den angefochtenen Bescheiden ergibt, haben Ausländer- und Widerspruchsbehörde ihr Ermessen auf die spezialpräventiven Erwägungen auch derart gestützt, daß diese die Ausweisung allein und nicht etwa nur zusammen mit außerdem angestellten generalpräventiven Erwägungen tragen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78 -).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Aus einer geringen strafrechtlichen Schuld im Einzelfall folgt nicht ohne weiteres, daß eine Ausweisung nicht ergehen darf, denn einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht zukommen als in strafrechtlicher Hinsicht (…Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 23]; vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 47]).
  • BVerwG, 30.11.1970 - I B 88.70

    Rechtmäßigkeitsvoraussetungen der ausländerrechtlichen Ausweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 B 500.78
    Aus einer geringen strafrechtlichen Schuld im Einzelfall folgt nicht ohne weiteres, daß eine Ausweisung nicht ergehen darf, denn einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht zukommen als in strafrechtlicher Hinsicht (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 23];… vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 47]).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Wie der Senat in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nicht alle angezogenen Gründe ihn tragen, sondern unter Umständen nur einer, es sei denn, die Behörde macht von ihrem Ermessen dahin Gebrauch, daß nur alle Gründe zusammen die Entscheidung rechtfertigen sollen (Beschlüsse vom 7. Februar 1973 - BVerwG 1 B 87.72 - [DÖV 1973, 414], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 332.77-, vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 122.78-, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 500.78 -).
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