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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 19.05.2011 - 1 B 52/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33144
OVG Sachsen, 19.05.2011 - 1 B 52/11 (https://dejure.org/2011,33144)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 (https://dejure.org/2011,33144)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 1 B 52/11 (https://dejure.org/2011,33144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    TAppV § 23; BaföG § 48 Abs. 2, § 15 Abs. 3 Nr. 1
    Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine erstmalig erfolglose Teilnahme an einer Übung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 TAppV kann einen schwerwiegenden Grund i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG darstellen; Erstmalig erfolglose Teilnahme an einer Übung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 TAppV als schwerwiegender Grund i.S.v. § 15 Abs. 3 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10

    BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.05.2011 - 1 B 52/11
    Denn diese Auszubildenden befinden sich in vergleichbarer Lage wie solche, die erstmals in einer Zwischenprüfung gescheitert sind (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2010 - 1 D 34/10 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2022 - 12 S 53/20

    Ausbildungsförderung; Anspruch auf (Weiter-) Förderung eines Studiums der …

    Der schwerwiegende Grund wird in Rechtsprechung und Literatur durch die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale präzisiert, dass dieser ursächlich für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer gewesen sein muss und von der auszubildenden Person nicht zu vertreten gewesen sein darf (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25.04.1991 - 5 C 15.87 -, juris Rn. 16, …und vom 13.10.1988 - 5 C 35.85 -, juris Rn. 13; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.02.2021 - 12 ZB 20.2821 -, juris Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 17.11.2003 - 1 O 51/03 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5;… Winkler in: Rolfs/Giesen u.a., BeckOK SozR, BAföG, § 15 Rn. 20 f. ;… Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 15 Rn. 21).

    Sie müssen ausbildungsbezogen sein und deshalb entweder subjektiv die Fähigkeit der auszubildenden Person betreffen, ihre Ausbildung planmäßig fortzuführen, oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsgangs berühren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22.10.1981 - 5 C 113.19 -, juris Rn. 18;… Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 -, juris Rn. 8 und vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5;… Winkler in BeckOK SozR, BAföG, § 15 Rn. 19 ).

    Rn. 33 Ein schwerwiegender Grund ist aber dann anzunehmen, wenn das (erstmalige) Nichtbestehen eines einzelnen Leistungsnachweises aufgrund der Organisation der Ausbildung zur Folge hat, dass die auszubildende Person an der Fortsetzung ihres Studiums im nächsthöheren Semester gehindert ist (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.02.2021 - 12 ZB 20.2821 -, juris Rn. 13;… Lackner in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 15 Rn. 26; siehe auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris).

    Dem Prüfungsrisiko des Physikums kann insbesondere in dem stark verschulten Studiengang der Humanmedizin auch ein einzelner Leistungsnachweis entsprechen, wenn er Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.02.2021 - 12 ZB 20.2821 -, juris Rn. 13).

    Im Übrigen wiegt es ebenso schwer wie die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz explizit formulierten Tatbestände, wenn ein Leistungsrückstand objektiv nicht ohne Zeitverlust ausgeglichen werden kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5, …und vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 -, juris Rn. 8; VG Aachen…, Urteil vom 11.01.2018 - 5 K 555/16 -, juris Rn. 41;… VG Aachen, Gerichtsbescheid vom 16.04.2020 - 2 K 2441/19 -, juris Rn. 59;… Schepers, BAföG, 3. Aufl. 2016, § 15 Rn. 3 zu medizinischen Studiengängen).

  • VGH Bayern, 10.02.2021 - 12 ZB 20.2821

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer

    Dies ist in der Regel jedoch nur bei derart "verschulten" Studiengängen der Fall, die einen Ausgleich der Verzögerung im Verlauf des Studiums nicht zulassen bzw. in Fallkonstellationen, bei denen das Bestehen einer bestimmten Prüfung "Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung" ist (vgl. Ziffer 15.3.3. BAföG-VwV;… ferner Schepers Bundesausbildungsförderungsgesetz, 3. Online-Auflage 2016, § 15 Rn. 3;… Lackner in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 7. Aufl. 2020, § 15 Rn. 26; Sächs. OVG, B.v. 19.5.2011 - 1 B 52/11 - BeckRS 2011, 51084 Rn. 2, 5 ff.).
  • VG Magdeburg, 08.03.2012 - 4 A 210/11

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus; positive Prognose …

    Das erstmalige Nichtbestehen des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist als schwerwiegender Grund i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anzuerkennen, wenn der Auszubildende den eingetretenen Zeitverlust bis zum Ablauf der Förderungshöchstdauer nicht mehr aufholen kann (vgl. Sächs. OVG vom 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris; VG Magdeburg, Urteile vom 03.09.2007 - 6 A 7/07 -, juris, und vom 01.07.2008 - 6 A 28/07 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.05.2018 - 3 LB 14/17

    Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

    Es können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für die Verlängerung der Ausbildung und die daraus resultierende folgende Überschreitung der Förderungshöchstdauer in dem Sinne kausal sind, dass der Auszubildende den Zeitverlust nicht mit zumutbaren Mitteln und Anstrengungen verhindern bzw. aufholen konnte (…OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.12.2013 - 12 A 2167/13 -, juris Rn. 5 mwN; Sächsisches OVG, Beschl. v. 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 3 LB 9/17

    Ausbildungsförderung für das 5. Fachsemester im Studiengang Humanmedizin nach dem …

    Es können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die für die Verlängerung der Ausbildung und die daraus resultierende folgende Überschreitung der Förderungshöchstdauer in dem Sinne kausal sind, dass der Auszubildende den Zeitverlust nicht mit zumutbaren Mitteln und Anstrengungen verhindern bzw. aufholen konnte (…Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.12.2013 - 12 A 2167/13 -, juris Rn. 5 mwN; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschl. v. 19.05.2011 - 1 B 52/11 -, juris Rn. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2024 - 15 L 916/24

    Einstweilige Anordnung; Ausbildungsförderung; Anordnungsgrund; …

    Rn. 43 BVerwG, Urteil vom 28.6.1995 - 11 C 25/94 -, juris Rn. 15; SächsOVG, Beschlüsse vom 16. April 2010 - 1 D 34/10 -, juris Rn. 8, und vom 19. Mai 2011 - 1 B 52/11 -, juris; Lackner/Achelpöhler, in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 8. Auflage 2024, § 15 Rn. 29.
  • OVG Sachsen, 23.10.2014 - 1 A 176/11

    Ausbildungsförderung, schwerwiegender Grund

    Die Annahme eines schwerwiegenden Grundes im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG a. F. kann des Weiteren dann in Betracht kommen, wenn dem Auszubildende erstmals die Erbringung eines Leistungsnachweises misslingt, der Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2010 - 1 D 34/10 -, juris, m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 19. Mai 2011 - 1 B 52/11 -, juris).
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