Rechtsprechung
| BVerwG, 31.10.1966 - I B 52.66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Prozessvertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.1966 - IV A 575/66
- BVerwG, 31.10.1966 - I B 52.66
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1967 - 1 B 52/66 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,8930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 92 Abs. 1, 93 Abs. 1 LBauO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95
Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung
Die gegenteilige Meinung (Beschluß vom 31. Januar 1967 - 1 B 52/66 - AS 10, 113) wird in Übereinstimmung mit dem 1. Senat aufgegeben. - VG Gießen, 17.05.2004 - 1 G 2027/04
Eilantrag eines Nachbarn gegen einen Bauvorbescheid für einen SB-Verbrauchermarkt
Denn nach § 64 Abs. 1 HBO bescheinigt die Baugenehmigung (in ihrem feststellenden Teil), dass der Anlage keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind - dazu zählen die bauplanungsrechtlichen Vorschriften (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.1967 - 1 B 52/66 -, BRS 18 Nr. 145). - VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05
OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen
Denn nach § 64 Abs. 1 HBO bescheinigt die Baugenehmigung (in ihrem feststellenden Teil), dass der Anlage keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.12.1983 - 5 S 1077/83 -, VBlBW 1984, 179; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.1967 - 1 B 52/66 -, BRS 18 Nr. 145; VG Gießen, Beschluss vom 17.05.2004 - 1 G 2027/05 -) - dazu zählen die bauplanungsrechtlichen Vorschriften. - OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.1968 - 1 A 26/67 Dabei wird offenbar auch von der Beklagten nicht mehr in Zweifel gezogen, daß die Aufstellung eines Krans an einer Baustelle keiner Baugenehmigung bedarf, so daß aus ihrem Fehlen im vorliegenden Fall die Berechtigung zum Erlaß eines Benutzungsverbots im Sinne des § 92 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit § 89 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz - LBauO - vom 15. November 1961 (GVBl S. 229) nicht hergeleitet werden konnte (wegen des Erlasses eines Benutzungsverbots für ungenehmigte bauliche Anlagen allgemein vgl. die Beschlüsse des Senats vom 5. August 1966 - 1 B 26/66 - und vom 31. Januar 1967 - 1 B 52/66 -).
dejure.org
Übersicht OVG Rheinland-Pfalz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.