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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.2004 - 1 B 52.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11900
BVerwG, 03.12.2004 - 1 B 52.04 (https://dejure.org/2004,11900)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2004 - 1 B 52.04 (https://dejure.org/2004,11900)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2004 - 1 B 52.04 (https://dejure.org/2004,11900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit der Abschiebung in ein Land, in dem mit einer schweren Erkrankung - hier Malaria - zu rechnen ist; Allgemeine Gefahren einer Abschiebung; Abschiebungsverbot aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 1 B 52.04
    Die Beschwerde bestreitet selbst nicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur verfassungskonformen Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG bei allgemeinen Gefahren übereinstimmt (vgl. neben dem in der Berufungsentscheidung zitierten Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 die Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 und BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 114, 379 ; 115, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 1 B 52.04
    Die Beschwerde bestreitet selbst nicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur verfassungskonformen Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG bei allgemeinen Gefahren übereinstimmt (vgl. neben dem in der Berufungsentscheidung zitierten Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 die Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 und BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 114, 379 ; 115, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2004 - 1 B 52.04
    Die Beschwerde bestreitet selbst nicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur verfassungskonformen Anwendung von § 53 Abs. 6 AuslG bei allgemeinen Gefahren übereinstimmt (vgl. neben dem in der Berufungsentscheidung zitierten Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 die Urteile vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 und BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 114, 379 ; 115, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 1 B 53.06

    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Darlegungserfordernis, …

    Rn. 6 2. Die Beschwerde zeigt zunächst schon nicht auf, dass und aus welchen Gründen die von ihr aufgeworfene Frage zur Auslegung von § 60 Abs. 5 AufenthG aus Anlass des Falles des Klägers einer erneuten Prüfung in einem Revisionsverfahren bedarf (vgl. zur Auslegung und Anwendung von Art. 3 EMRK als Abschiebungshindernis i.V.m. § 53 Abs. 4 AuslG bzw. als Abschiebungsverbot i.V.m. § 60 Abs. 5 AufenthG zuletzt etwa Urteil vom 7. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 14.04 - BVerwGE 122, 271 ; Beschluss vom 3. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 52.04 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 83; Beschluss vom 20. Dezember 2001 - BVerwG 1 B 280.01 - Buchholz 140 Art. 3 EMRK Nr. 12; Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 und Beschluss vom 27. April 2000 - BVerwG 9 B 153.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 35).
  • BVerwG, 03.12.2004 - 1 B 53.04

    Zulässigkeit einer Abschiebung in ein Land mit Tropenkrankheiten (Malaria)

    Dies hat der Senat zu der gleichlautenden Rüge des Prozessbevollmächtigten des Klägers in seinem Beschluss vom heutigen Tag in dem Verfahren BVerwG 1 B 52.04 im Einzelnen ausgeführt.
  • VG Augsburg, 24.02.2006 - Au 1 S 06.30061
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Anwendbarkeit des Art. 3 EMRK nur bei einer ernstlichen Gefährdung der Gesundheit bzw. bei Schwerkranken als Schutznorm für anwendbar hält (vgl. EuGMR vom 6.2.2001 InfAusIR 2001, 364; BVerwG vom 3.12.2004 Az. 1 B 52/04-Juris).
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