Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.12.2001 - 1 B 54/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsNatSchG § 26, § 41, § 10
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des besonderen Schutzes von Streuobstwiesen als Biotope; Ermächtigungsgrundlage einer Anordnung zur Nachpflanzung als Ausgleich einer rechtswidrigen Beseitigung von Obstbäumen
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 10, 26, 41 SächsNatSchG
Biotopschutz - Streuobstwiesen - Verpflichtung zur Nachpflanzung - Unterlassungsverfügung - Ermessen
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.03.1998 - 13 K 1698/97
- OVG Sachsen, 06.12.2001 - 1 B 54/99
Papierfundstellen
- NJ 2002, 385
- DÖV 2002, 831
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308
Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften; …
Der hinreichenden Bestimmtheit steht nicht entgegen, dass bisweilen zur abschließenden Klärung die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erforderlich ist (vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 23.8.1994 NuR 1995, 470 zum Begriff der Zwergstrauch- und Wacholderheiden; SächsOVG, Urteil vom 6.12.2001 NuR 2003, 761 zum Begriff der Streuobstwiesen). - OVG Sachsen, 10.10.2012 - 1 A 389/12
Isolierte Anfechtung einer Auflage zu einem begünstigenden …
Der Senat habe in seinem Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 B 54/99 - eine Anordnung zur Ersatzpflanzung an der fehlenden Ermächtigungsgrundlage scheitern lassen; der vorliegende Fall sei insoweit vergleichbar, wobei die Beseitigung der Schwalbennester noch nicht einmal rechtswidrig erfolgt sei.Letzteres ist im Hinblick auf die von der Klägerin gerügte Anordnung einer Erst- oder Wiederansiedlung von Mehlschwalben nicht der Fall, denn Zweck der erteilten Befreiung war nicht, durch die Zerstörung der Brutstätten den Zustand des Gebäudes S....straße wiederherzustellen, wie er vor der Besiedlung durch Mehlschwalben bestand (insofern geht auch der Hinweis auf das Urteil des Senats vom 6. Dezember 2001 - 1 B 54/99 - fehl), sondern es der Klägerin trotz der vorhandenen und naturschutzrechtlich geschützten Brutstätten zu ermöglichen, Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade durchzuführen, und dafür eine zeitweilige Einschränkung für die geschützten Brutstätten der Mehlschwalben in Kauf zu nehmen.
- BSG, 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …
Rn. 25 Unter Zerstörung versteht man die irreparable Schädigung eines Bestandes mit der Folge des gänzlichen Verlustes des Biotops (Meßerschmidt, BNatSchG, § 30 RdNr 58; Stöckel/Müller-Walter in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd III, N 16, § 30 BNatSchG RdNr 7; Marzik in Marzik/Wilrich, BNatSchG, 2004, § 30 RdNr 12) wie die Umgestaltung eines Biotops durch Bebauung (OVG Lüneburg vom 10.3.2005 - 8 LB 4072/01; VG Dresden vom 4.3.2009 - 4 K 552/06 ; OVG Lüneburg Urteil vom 23.8.1994 - 3 L 3939/93 - NuR 1995, 470), Entwässerung (Sächsisches OVG vom 9.6.2009 - 1 B 289/09 - NuR 2010, 415) oder auch Rodung eines Feldgehölzes (OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.6.2006 - 1 U 4/06; VG Kassel vom 16.1.2003 - 2 G 2119/02; Bayerischer VGH vom 18.12.2006 - 25 ZB 05.1777) bzw Beseitigung einer Streuobstwiese (Sächsisches OVG vom 6.12.2001 - 1 B 54/99). - OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 387/21
Streuobstwiese; erhebliche Beeinträchtigung; Wiederherstellung
Der Kläger macht zwar zutreffend geltend, dass in der damaligen Entscheidung ein Eingriff verneint worden ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 B 54/99 -, juris Rn. 35 f.).Bei der Auslegung der Frage ist zu berücksichtigen, dass zu deren Begründung auf eine frühere Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgericht verwiesen worden ist, in der ein Eingriff in Natur und Landschaft verneint worden ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 B 54/99 -, juris Rn. 35 f.).
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