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| OVG Saarland, 31.03.2015 - 1 B 55/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- VG Saarlouis, 27.07.2015 - 6 L 1544/14
Online-Zweitlotterie; Kooperationsgebot; unerlaubtes Glücksspiel; gibraltarische …
Rn. 61 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.03.2015, 1 B 55/15, und Beschluss vom 08.06.2015, 1 B 14/15; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 13.07.2015, 6 L 581/15; vgl. auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 08.10.2013, Lv 1/13, S. 21 f., m.w.N.; a.A. offenbar OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2014, 13 B 827/14. - VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.00448
Rechtmäßigkeit der Untersagung von Sportwetten im Internet
Eine andere Beurteilung liefe gerade darauf hinaus, dass derjenige, der sich wie die Antragstellerin eigenmächtig über die Erlaubnispflicht der Vermittlungstätigkeit und damit über geltendes Recht hinwegsetzt, Vorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger erlangen würde, der vor der Aufnahme der Vermittlungstätigkeit die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen abwartet (vgl. OVG Saarl, B.v. 31.3.2015 - 1 B 55/15 - juris Rn. 4). - OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 B 313/16
Voraussetzungen einer Zwischenregelung nach Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen eines …
Rn. 4 Beschluss des Senats vom 31.3.2015 - 1 B 55/15 -.
- VG Ansbach, 27.09.2016 - AN 15 S 16.448
Rechtmäßigkeit der Untersagung von Sportwetten im Internet
Eine andere Beurteilung liefe gerade darauf hinaus, dass derjenige, der sich wie die Antragstellerin eigenmächtig über die Erlaubnispflicht der Vermittlungstätigkeit und damit über geltendes Recht hinwegsetzt, Vorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger erlangen würde, der vor der Aufnahme der Vermittlungstätigkeit die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen abwartet (vgl. OVG Saarl, B.v. 31.3.2015 - 1 B 55/15 - juris Rn. 4). - VG Ansbach, 06.04.2020 - AN 15 S 18.00350
Glücksspielstaatsvertrag 2012, Untersagung von unerlaubtem Glücksspiel, …
Eine andere Beurteilung liefe gerade darauf hinaus, dass derjenige, der sich wie die Antragstellerin eigenmächtig über die Erlaubnispflicht der Vermittlungstätigkeit und damit über geltendes Recht hinwegsetzt, Vorteile gegenüber dem rechtstreuen Bürger erlangen würde, der vor der Aufnahme der Vermittlungstätigkeit die Erteilung der Erlaubnis zur Vermittlung von Glücksspielen abwartet (OVG Saarl, B.v. 31.3.2015 - 1 B 55/15 - juris Rn. 4). - VG Saarlouis, 15.02.2017 - 6 L 2645/16
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten wegen Verstoßes gegen das …
Rn. 60 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.03.2015 - 1 B 55/15 -. - VG Saarlouis, 13.07.2015 - 6 L 581/15
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten mangels Erlaubnisfähigkeit des …
Rn. 65 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.03.2015, 1 B 55/15, und Beschluss vom 08.06.2015, 1 B 14/15. - OVG Saarland, 10.06.2015 - 1 B 90/15
Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung gemäß Art. 19 Abs. 4 GG
Rn. 1 Der Senat hat bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 31.3.2015 - 1 B 55/15 - im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegen eine vom Verwaltungsgericht versagte Zwischenentscheidung festgestellt, dass für den Erlass der begehrten Zwischenentscheidung nach Art. 19 Abs. 4 GG kein Anlass besteht, weil zwar zugunsten der Antragstellerin davon auszugehen ist, dass ihr Rechtsschutzbegehren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht offensichtlich aussichtslos ist, indessen die gebotene folgenorientierte Interessenabwägung zu ihrem Nachteil ausfällt.
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