Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 55.05 (1 PKH 14.05) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von flüchtlingsrechtlichem Abschiebungsgschutz - Vorliegen eines asylrelevanten Eingriffs in die Religionsfreiheit - Möglichkeit der Religionsausübung im öffentlichen Bereich
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Asylfolgeantrag für die Gewährung flüchtlingsrechtlichen Abschiebungsschutzes; Asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit; Folgen einer Konvertierung zum Christentum eines in den Iran Zurückkehrenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 14.02.2002 - M 9 K 00.51775
- VGH Bayern, 07.04.2005 - 14 B 02.30878
- BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 55.05 (1 PKH 14.05)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 55.05
Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 5. Oktober 2004 (Rs. C-397/01 u.a. - Pfeiffer u.a., Slg. I 2004, 08835 = NJW 2004, 3547 = NZA 2004, 1145) seien auch die nationalen Gerichte als Teil der staatlichen Gewalt zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben im Wege der Auslegung und Rechtsfortbildung verpflichtet.Auch die in dem Schriftsatz angeführte Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 5. Oktober 2004 (Rs. C-397/01 u.a., a.a.O.) befasst sich nur mit der Anwendung von Richtlinien durch die nationalen Gerichte nach Ablauf der Umsetzungsfrist.
- BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; …
Auszug aus BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 55.05
Insbesondere zeigt die Beschwerde nicht auf, warum die in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zu Art. 16a GG als auch zu § 51 Abs. 1 AuslG geklärte Frage, wann ein asylrelevanter Eingriff in die Religionsfreiheit vorliegt (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 C 9.03 - BVerwGE 120, 16 m.w.N.), im Fall der Kläger erneut klärungsbedürftig geworden sein soll.Inwiefern sich ein solcher Klärungsbedarf aus der Neufassung des § 60 Abs. 1 AufenthG im Vergleich zu dem früheren § 51 Abs. 1 AuslG ergeben soll, lässt sich der Beschwerde nicht entnehmen, zumal die bisherige Rechtsprechung auch die Anforderungen der - nunmehr vom Gesetz ausdrücklich in Bezug genommenen - Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) berücksichtigt hat (vgl. Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O. S. 22).
- OVG Niedersachsen, 22.06.2005 - 5 LB 51/02
Iran, Antragstellung als Asylgrund, Situation bei Rückkehr, exilpolitische …
Auch in den zeitlich nachfolgenden Auskünften und neueren obergerichtlichen Entscheidungen wird die Auffassung bestätigt, dass der Abfall vom Islam (Apostasie), der nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, wohl aber nach islamischem Recht mit Strafe bedroht ist, nach der im Iran geübten Rechtspraxis nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer asylrelevanten Bestrafung oder Verfolgung nach sich zieht, wenn der Übertritt zum christlichen Glauben in Deutschland erfolgt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2004 1 C 9.03 -, aaO; Bay. VGH, Beschl. v. 07.04.2005 14 B 02.30878 - (noch nicht rechtskräftig; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist bei dem Bundesverwaltungsgericht unter dem Az. BVerwG 1 B 55.05 anhängig);… Sächs. OVG, Urt. v. 04.05.2005 A 2 B 524/04 - (rechtskräftig seit dem 25.07.2005), jeweils m.w.Nachw.). - OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LB 106/02 Auch in den zeitlich nachfolgenden Auskünften und neueren obergerichtlichen Entscheidungen wird die Auffassung bestätigt, dass der Abfall vom Islam (A- postasie), der nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, wohl aber nach islamischem Recht mit Strafe bedroht ist, nach der im Iran geübten Rechtspraxis nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer asylrelevanten Bestrafung oder Verfolgung nach sich zieht, wenn der Übertritt zum christlichen Glauben in Deutschland erfolgt ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.2004- 1 C9.03-, aaO; Bay. VGH, Beschl. v. 07.04.2005 - 14 B 02.30878 - (noch nicht rechtskräftig; die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist bei dem Bundesverwaltungsgericht unter dem Az. BVerwG 1 B 55.05 anhängig); Sachs.
- VG Augsburg, 09.08.2006 - Au 7 K 06.30153 Die gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde habe das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 17. Januar 2006 (1 B 55.05) verworfen.
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