Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 56.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdeschrift - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Maßgeblicher Zeitpunkt bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Verfügung betreffend die Untersagung einer ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 04.03.1985 - 8 UE 2327/84
- BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 56.85
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 B 56/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Unbestimmtheit der Prüfungsmaßstäbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
Auszug aus OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 B 56/85
Das Rechtsstaatsprinzip erfordert, daß Rechtsnormen in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sind, daß die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.1974, BVerfGE 37 S. 132, 142). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.03.1980 - 8 A 5/80
Zulassung zur Umschulungsprüfung
Auszug aus OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 B 56/85
Hat - wie hier - die Prüfungskommission eine Prognose hinsichtlich des Bestehens der Aufnahmeprüfung aufgrund bestimmter bisher vom Bewerber erbrachter Leistungen zu treffen, muß sich aus der Prüfungsordnung ergeben, nach welchen Kriterien diese Arbeiten bewertet werden, welches Bewertungsschema zugrunde gelegt wird und wo aufgrund dieses Bewertungsschemas die Bestehensgrenze liegt (vgl. - mit Rechtsprechungsnachweisen - OVG Lüneburg, Urteil vom 18.03.1980, 8 A 5/80 = NVwZ 1982 S. 383 zur Unbestimmtheit einer Zulassungsregelung für eine Umschulungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz). - OVG Bremen, 15.01.1985 - 1 B 75/84
Auszug aus OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 B 56/85
Auf die von der Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren aufgeworfene Frage, ob der Antragsteller ein Studium im Studiengang Grafik/Design auch an einer anderen Hochschule hätte beginnen können, so daß es an einem Anordnungsgrund für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gefehlt hätte (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 15.01.1985, 1 B 75/84 = KMK-HSchR 1985, 829), kommt es nicht an.
- VGH Bayern, 29.03.2007 - 7 CE 06.3426
Hochschule für Musik und Theater München, Studium Künstlerisches Lehramt an …
Diese Fragen bedürfen jedoch einer - auf formellgesetzlicher Ermächtigung beruhenden - allgemeinverbindlichen Regelung zumindest durch den staatlichen Verordnungsgeber oder einen autonomen Satzungsgeber (BVerfG vom 14.3. 1989 BVerfGE 80, 1/22 f.; BVerwG vom 1.6. 1995 BVerwGE 98, 324/327; VGH Mannheim vom 21.5. 1976 WissR 1977, 74/75; OVG Bremen vom 17.12.1985 Az. 1 B 56/85 [juris]; BayVGH vom 4.4.2005 Az. 7 CE 05.109 [juris] ; Pietzcker, Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Prüfungen, 1975, 153 ff.; Krause, WissR 1970, 118/126 ff.).
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