Rechtsprechung
| VG Stade, 26.05.2004 - 1 B 562/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sperrung eines Grundstückes wegen Belastung mit Munitionsresten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 NDS SOG; § 2 Nr. 1a NDS SOG; § 7 Abs. 2 S. 1 NDS SOG; § 5 Abs. 1 NDS SOG
Gefahrenabwehrverfügung wegen Kriegsmunition auf eigenem Grundstück; Konkrete Gefahr durch Explosionsgefahr auf Grund von Munitionsresten; Störereigenschaft eines Eigentümers eines Grundstücks; Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Munitionsreste der Wehrmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gefahrenabwehrverfügung wegen Kriegsmunition auf eigenem Grundstück; Konkrete Gefahr durch Explosionsgefahr auf Grund von Munitionsresten; Störereigenschaft eines Eigentümers eines Grundstücks; Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Munitionsreste der Wehrmacht
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 03.11.2005 - 11 ME 146/05
Pflicht zur Kostentragung einer Kampfmittelbeseitigung durch einen …
Dieses Begehren lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Mai 2004 (1 B 562/04) ab. - VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …
Der Kläger ging hiergegen mit einem Eilantrag vor, den die Kammer mit Beschluss vom 6. Mai 2004 (1 B 562/04) abgelehnt hat.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die Gerichtsakten der Verfahren 1 A 1220/03, 1 B 562/04, 1 A 1715/04, 1 A 1028/06, 1 B 339/05 sowie 11 ME 146/05 mit den jeweiligen Verwaltungsvorgängen verwiesen.
Diesbezüglich hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 26. Mai 2004 (1 B 562/04), auf den verwiesen wird, auf die Gefährdungsabschätzung des KBD vom 26. Februar 2004 hingewiesen.
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