Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1981 - 1 S 2423/80
- BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77
Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81
Die Grundlage für eine Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken, wie sie das Berufungsgericht hier für rechtmäßig erachtet hat, entfällt nicht schon dann, wenn von dem strafgerichtlich verurteilten Ausländer keine Gesetzesverstöße mehr zu erwarten sein mögen (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56 [S. 50], vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 822.80 -). - BGH, 03.05.1957 - VIII ZB 7/57
Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81
Daß die Beschwerdeschrift nicht unterzeichnet ist, schadet nicht, weil ihr eine beglaubigte Abschrift beigefügt ist und der Prozeßbevollmächtigte des Klägers den Beglaubigungsvermerk handschriftlich vollzogen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1957 - VIII ZB 7/57 - NJW 1957, 990). - BVerwG, 08.03.1979 - 1 B 34.78
Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81
Daß ein solcher Umstand bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer auf generalpräventiven Gründen beruhenden Ausweisung bedeutsam sein kann, hat der Senat wiederholt betont (Beschlüsse vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 60 [S. 65], vom 25. August 1980 - BVerwG 1 B 801.80 -). - BVerwG, 25.08.1980 - 1 B 801.80
Entfallen der Grundlage für eine Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken bei …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81
Daß ein solcher Umstand bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer auf generalpräventiven Gründen beruhenden Ausweisung bedeutsam sein kann, hat der Senat wiederholt betont (Beschlüsse vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 60 [S. 65], vom 25. August 1980 - BVerwG 1 B 801.80 -). - BVerwG, 23.10.1980 - 1 B 822.80
Ausweisung eines Ausländers - Wiederholungsgefahr für die Begehung von Straftaten
Auszug aus BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 58.81
Die Grundlage für eine Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken, wie sie das Berufungsgericht hier für rechtmäßig erachtet hat, entfällt nicht schon dann, wenn von dem strafgerichtlich verurteilten Ausländer keine Gesetzesverstöße mehr zu erwarten sein mögen (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56 [S. 50], vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 822.80 -).
- BVerwG, 22.07.1981 - 1 B 89.81
Berücksichtigung der seit der Straftat und der Verurteilung eines Ausländers bis …
Daß im übrigen die Grundlage für eine generalpräventive Ermessensausübung nicht allein deshalb entfällt, weil von dem Ausländer keine Gesetzesverstöße mehr zu erwarten sein mögen, hat der Senat wiederholt ausgesprochen (…Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - a.a.O. S. 50, vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 1 B 822.80 -, vom 29. Mai 1981 - BVerwG 1 B 58.81 -).
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