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| BVerwG, 27.02.1997 - 1 B 58.97 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1996 - 18 A 2688/96
- BVerwG, 27.02.1997 - 1 B 58.97
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin, 24.09.2003 - 1 B 16.03
Feststellung, dass eine verwendete Fertigpackung nicht gegen eine bestimmte …
Der Senat hält an seiner schon in früheren Entscheidungen vertretenen Rechtsauffassung fest, nach der eine Täuschung des Verbrauchers über die Füllmenge der Fertigpackung, die erst durch einen Vergleich der aktuell verwendeten Fertigpackung mit der jeweiligen Vorgängerverpackung mit größerer Nennfüllmenge ausgelöst werden kann, nicht von § 7 Abs. 2 EichG erfasst wird (Beschlüsse des Senats vom 26. Juni 1996 - OVG 1 B 57.94 - und - OVG 1 B 58.97 -). - VG Lüneburg, 12.12.1997 - 1 B 85/97
Übertragung eines Dienstpostens; Treffen der Auswahl der Bewerber, die befördert …
Mit Schriftsatz vom 19. November 1997 hat der Antragsgegner dann - erstmals - auf den Einwand des Antragstellers reagiert, daß die der Auswahlentscheidung zugrundeliegende Regelbeurteilung streitbefangen sei und dazu unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme vom 8. September 1997 in der Rechtssache 1 B 58/97 weiter ausgeführt, daß der Auswahl die dienstliche Beurteilung des Antragstellers in der angefochtenen Fassung zugrundegelegt werden müsse, da nicht ersichtlich sei, daß diese - von den Gerichten nur eingeschränkt überprüfbare - Beurteilung rechtsfehlerhaft sei und eine neue Beurteilung erheblich besser ausfallen werde.
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