Rechtsprechung
| OVG Bremen, 14.03.1980 - 1 B 6/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 80
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollziehung; Sofortige Vollziehung; Anordnung; Widerspruch; Widerspruchsbescheid; Heilung; Nachschieben von Gründen; Begründung
Papierfundstellen
- DVBl 1981, 154
- DÖV 1980, 572
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99
Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der …
Die Antragsgegnerin hat aber im gerichtlichen Verfahren eine ausführliche und auf den Einzelfall abgestellte Begründung nachgeliefert und den Begründungsmangel damit geheilt (s. hierzu Senat, Beschlüsse vom 28.02.1968 NJW 68, 1539, 1540 f. [OVG Bremen 28.02.1968 - IV V 1/68] und vom 14.03.1980, DÖV 1980, 572; HessVGH, Beschl.v. 17.05.1984, DVBl 1994, 794 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl.v.26.06.1985, NJW 1998, 1894, 1895).§ 28 BremVwVfG ist auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung entweder unmittelbar (so sie ständige Rspr des Senats,vgl. Beschl.v. 01.11.1979, DVBl 1980, 420, 422 [OVG Bremen 01.11.1979 - I B 41/79] ; Beschl.v.14.03.1980, a.a.O.; zuletzt Beschl.v.21.01.1994 - 1 B 170/93 ) oder aus rechtsstaatlichen Gründen zumindest entsprechend (NdsOVG, Beschl.v.10.06.1992, NVwZ-RR 1993, 585, 586 [OVG Niedersachsen 10.06.1992 - 7 M 3839/91] ;… Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rn 774; Müller NVwZ 1998, 702f.;… Redeker/v.Oertzen, a.a.O., Rn 27 zu § 80) anwendbar.
- OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91
Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher …
Wegen des Begründungsmangels ist die aufschiebende Wirkung der gegen den Planfeststellungsbeschluß gerichteten Klage wiederherzustellen (VGH Kassel, NJW 1983, 2404; OVG Bremen, DÖV 1980, 572). - OVG Bremen, 02.02.2010 - 1 B 366/09
Assoziationsberechtigter türkischer Arbeitnehmer; Wegfall der Voraussetzungen für …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 28.02.1968 - II B 6/68 -, NJW 1968, 1539; Beschl. v. 01.11.1979 - I B 41/79 -, DöV 1980, 180; Beschl. v. 14.03.1980 - 1 B 6/80 -, DöV 1980, 572) ist in diesen Fällen gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen.
- VGH Hessen, 02.09.1988 - 12 TH 3533/87
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Sofortvollzug und Ergänzung …
Rn. 22 Es braucht hier nicht entschieden zu werden, ob die nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO erforderliche Begründung wirksam durch schriftsätzlichen Vortrag im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren nachgeholt werden kann (vgl. dazu: OVG Berlin, 25.10.1965 - II S 5.65 -, DÖV 1966, 347; OVG Bremen, 14.3.1980 - 1 B 6/80 -, DÖV 1980, 572; OVG Hamburg, 17.11.1983 - Bs VII 852/83 -, InfAuslR 1984, 72; Hess. VGH, 2.5.1967 - I TH 9/67 -, DÖV 1968, 255; Hess. VGH, 25.10.1973 - VII TH 72/73 -, DÖV 1974, 606; Hess. VGH, 17.5.1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl 1984, 794 = DÖV 1985, 75;… Finkelnburg/Jank, a.a.O., Rdnr. 599 f.; Schäfer, DÖV 1967, 477 (481); denn die Antragsgegnerin hat während des gesamten gerichtlichen Verfahrens zusätzliche Erwägungen, die die Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO allein oder zusammen mit den Ausführungen in der angegriffenen Verfügung erfüllen könnten, nicht vorgebracht, und im vorliegenden Fall hat der Regierungspräsident in Kassel als die zuständige Widerspruchsbehörde die von der Antragsgegnerin in der angegriffenen Verfügung angeführten Gründe für den Sofortvollzug in der Entscheidung über den Widerspruch in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Weise ergänzt, und dies hält der beschließende Senat für statthaft und im Beschwerdeverfahren berücksichtigungsfähig.Da im vorliegenden Fall die zusätzliche Begründung in dem Widerspruchsbescheid erfolgt ist, braucht hier nicht entschieden zu werden, ob das besondere Vollzugsinteresse von der Ausgangsbehörde bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids auch im Aussetzungsverfahren begründet werden kann (so: OVG Bremen, 14.3.1980 - 1 B 6/80 -, DÖV 1980, 572; Hess. VGH, 17.5.1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl 1984, 794 = DÖV 1985, 75).
- VGH Hessen, 17.05.1984 - 3 TH 971/84 Im übrigen sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, daß ein Mangel der fehlenden oder nicht ausreichenden Begründung noch im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO geheilt wird, wenn die Behörde die Begründung schriftlich nachschiebt (vgl. OVG Bremen, DÖV 1980, 572).
- VGH Hessen, 20.07.1989 - 12 TH 3562/87
Aufenthaltsrecht: Familiennachzug eines Minderjährigen zu den Großeltern
Da im vorliegenden Fall die zusätzliche Begründung in dem Widerspruchsbescheid erfolgt ist, braucht hier nicht entschieden zu werden, ob das besondere Vollzugsinteresse von der Ausgangsbehörde bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids auch im Aussetzungsverfahren begründet werden kann (so: OVG Bremen, 14.03.1980 - I B 8/80 -, DÖV 1980, 572; Hess. VGH, 17.05.1984 - 3 TH 971/84 -, DVBl. 1984, 794 = DÖV 1985, 75 ESVGH 34, 290).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 6.80 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.09.1979 - 6227 - III/78
- BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 6.80
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62
Anerkennung eines Antragsstellers als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 6.80
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 1965 - BVerwG 1 C 118.62 - werde "ins Gegenteil verkehrt und zur Begründung der Ablehnungsbescheide bzw. der asylversagenden Urteile herangezogen".
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