Rechtsprechung
| BVerwG, 28.01.1997 - 1 B 6.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufenthalt - Fortbildung - Befreiung - Verfahrensmangel - Mangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1997 - 1 B 6.97
Die bloße Anwesenheit, mag sie auch von der Behörde hingenommen werden, und eine etwaige faktische Unmöglichkeit der Abschiebung genügen nach deutschem Recht nicht für die Annahme eines rechtmäßigen Aufenthalts (vgl. BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88] ).Darin liegt keine Maßnahme, die geeignet sein könnte, dem Aufenthalt die Rechtmäßigkeit zu verleihen, namentlich keine "verkappte" Aufenthaltsgenehmigung (BVerwGE 87, 11 [BVerwG 16.10.1990 - 1 C 15/88] ).
- VG Schleswig, 13.06.2007 - 4 A 34/07
D (A), Staatenlose, Staatenlosenübereinkommen, Reiseausweis, Beweislast, …
Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts richtet sich grundsätzlich nach den für die Aufenthaltsnahme maßgeblichen Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaats (vgl. BVerwG, U. v. 16.10.1990 - 1 C 15/88 und 1 C 51/88 - B. v. 28.01.1997 - 1 B 6/97 -, zitiert nach juris).So können eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum gewährt worden waren, aufgrund ihrer vorübergehenden Natur grundsätzlich keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Sinne von Art. 28 S. 1 StlÜbk begründen andererseits kann eine Duldung dann reichen, wenn sie sich als ,,verkappte" Aufenthaltserlaubnis darstellt (BVerwG, U. v. 16.10.1990 - 1 C 15/88 und 1 C 51/88 - B. v. 28.01.1997 - 1 B 6/97 -, zitiert nach juris).
- BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97
Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines …
Der Verwaltungsgerichtshof ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich die Kläger nach erfolglosem Abschluß ihrer Asylverfahren nicht im Sinne des Art. 28 Satz 1 StlÜbk rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten (…vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 [BVerwG 16.07.1996 - 1 C 30/93] = Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 4, S. 11 f.; Beschluß vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 B 6.97 - Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 5). - VGH Baden-Württemberg, 27.08.2019 - 11 S 1879/19
Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose; Ermessen; Möglichkeit der …
Der Kläger ist geduldet, wodurch sein Aufenthalt nicht rechtmäßig im Sinne des Art. 28 Satz 1 StlÜbK wird, der insoweit auf die nationale Rechtsordnung verweist (BVerwG, Beschluss vom 28.01.1997 - 1 B 6.97 -, juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 11.10.2011 - 19 ZB 11.1045
Niederlassungserlaubnis, Widerrufsentscheidung, Ausweisungsschutz, …
Da Art. 31 StlÜbK einen rechtmäßigen Aufenthalt des Staatenlosen im Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten voraussetzt (vgl. BVerwG vom 28.1.1997 - 1 B 6/97 ; BVerwG vom 16.7.1996 - 1 C 30/93 ), ist mit Bekanntgabe des Widerrufs des Aufenthaltstitels Art. 31 StlÜbK nicht mehr anwendbar. - VG Berlin, 29.01.2009 - 24 A 328.08
Rechtsfolge der Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose
Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ergibt sich vielmehr aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1996 - 1 C 30/93 - und Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 B 6/97 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2002 - 8 A 2180/00 Rn. 8 Vgl. näher BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 1990 - 1 C 15.88 -, BVerwGE 87, 11, 15ff.; Beschluss vom 28. Januar 1997 - 1 B 6.97 -, Buchholz 402.27 Art. 28 StlÜbk Nr. 5.
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