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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1667
BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85 (https://dejure.org/1985,1667)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1985 - 1 B 60.85 (https://dejure.org/1985,1667)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1985 - 1 B 60.85 (https://dejure.org/1985,1667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 10 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 86 Abs. 1
    Zeitlicher Abstand zwischen Straftat und Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist die Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers allein zum Zwecke der Generalprävention nicht schlechthin unzulässig; sie kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Diese Voraussetzung kann namentlich in Fällen illegalen Rauschgifthandels erfüllt sein (…vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ); das gilt zumal dann, wenn die Bestrafung wegen Rauschgifthandels - wie hier - nicht die einzige strafgerichtliche Verurteilung des Ausländers ist.
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist die Ausweisung eines mit einem deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers allein zum Zwecke der Generalprävention nicht schlechthin unzulässig; sie kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über die strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]; BVerwGE 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 23/81]).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, sind Angehörige eines ausgewiesenen Ausländers, gleichgültig, ob sie Deutsche oder Ausländer sind, im Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 28. April 1981 - BVerwG 1 B 44.81 - DÖV 1981, 716).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Diese Voraussetzung kann namentlich in Fällen illegalen Rauschgifthandels erfüllt sein (…vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ); das gilt zumal dann, wenn die Bestrafung wegen Rauschgifthandels - wie hier - nicht die einzige strafgerichtliche Verurteilung des Ausländers ist.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Selbst bei solchen im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländern - zu denen der erst im Alter von 27 Jahren eingereiste Kläger nicht gehört - geht der Ausweisungsschutz aber in der Regel nicht über denjenigen Schutz hinaus, der einem Ausländer mit deutschem Ehepartner gebührt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - …und Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - 1 C 99/78]>).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention - …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Selbst bei solchen im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländern - zu denen der erst im Alter von 27 Jahren eingereiste Kläger nicht gehört - geht der Ausweisungsschutz aber in der Regel nicht über denjenigen Schutz hinaus, der einem Ausländer mit deutschem Ehepartner gebührt (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - und Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - 1 C 99/78]>).
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 B 44.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Notwendigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 60.85
    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, sind Angehörige eines ausgewiesenen Ausländers, gleichgültig, ob sie Deutsche oder Ausländer sind, im Anfechtungsprozeß gegen die Ausweisungsverfügung nicht notwendig beizuladen (vgl. BVerwGE 55, 8 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 31/74]; Beschluß vom 28. April 1981 - BVerwG 1 B 44.81 - DÖV 1981, 716).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 1 B 4.87

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Diese Grundsätze hat der beschließende Senat in seiner Rechtsprechung, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, wiederholt dargestellt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183 m.w.N.).

    Der Umstand, daß zwischen der Straftat und der auf § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG gestützten Ausweisung längere Zeit liegt, begründet aber allein nicht die Rechtswidrigkeit der behördlichen Maßnahme (vgl. auch Beschlüsse vom 2. April 1984 - BVerwG 1 B 39.84 - vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 22.86

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Unerlaubtes Handeltreiben mit …

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 ; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 ; 42, 133 ; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 31.85

    Betätigung des Ausweisungsermessens - Beurteilungszeitpunkt

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88

    Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem …

    Nachw., vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183, vom 25. September 1987 - BVerwG 1 B 109.87 -).
  • BVerwG, 10.04.1989 - 1 B 63.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Zusammenhang mit einer …

    Danach entspricht insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).
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