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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.1991 - 1 B 60.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3857
BVerwG, 04.06.1991 - 1 B 60.91 (https://dejure.org/1991,3857)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.1991 - 1 B 60.91 (https://dejure.org/1991,3857)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 1 B 60.91 (https://dejure.org/1991,3857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung infolge ergangener Verurteilungen - Einschränkung des Ausweisungsermessens infolge der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis - Pflicht zur Aussetzung der angedrohten Abschiebung - Anspruch auf Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 B 60.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 81, 356 [BVerwG 06.04.1989 - 1 C 70/86]) ist bei der gerichtlichen Überprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. auch BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.1991 - 1 B 60.91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 81, 356 [BVerwG 06.04.1989 - 1 C 70/86]) ist bei der gerichtlichen Überprüfung einer Ausweisungsverfügung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (vgl. auch BVerfGE 51, 386 [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 650/77]).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Diese Regelung bestätigt, daß sich durch das Inkrafttreten des neuen Ausländerrechts nichts an dem für das frühere Recht entwickelten Rechtssatz geändert hat, wonach z. B. für die gerichtliche Kontrolle der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis oder der Ausweisung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 20.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 43; Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 128 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - InfAuslR 1992, 37).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 1 B 3.96

    Ausländerrecht: Beurteilungszeitpunkt für eine angefochtene Ausweisungsverfügung

    Hieran hat der Senat auch für das jetzt geltende Ausländergesetz festgehalten (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - Buchholz 420.24 § 10 AuslG Nr. 128, vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 160.93 - Buchholz 420.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 2 und vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 224.94 - Buchholz 420.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 1 B 157.91

    Nichtzulassung der Revision - Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen …

    Das hat der beschließende Senat bereits ausgesprochen (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - vom 14. Juni 1991 - BVerwG 1 B 67.91 -).
  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der …

    Daraus folgt ohne weiteres, daß Ausweisungsverfügungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes 1990 nicht an diesem zu messen sind (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 128, 130).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 104.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung ist diejenige der letzten Behördenentscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 128 - und vom 17. November 1994 - BVerwG 1 B 224.94 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG Nr. 1 = InfAuslR 1995, 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1992 - 11 S 2772/91

    Aufenthaltserlaubnis für in Haft befindlichen Ausländer

    Schon hieraus ergibt sich, daß der Kläger sich nicht auf eine Vorwirkung des Ausländergesetzes und damit insbesondere nicht auf die Vorschriften des § 48 und § 16 AuslG berufen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991 -- 1 B 60.91 --).
  • BVerwG, 14.06.1991 - 1 B 67.91

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung - Einbeziehung der Entwicklung der …

    Das am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Ausländergesetz vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) hat daran nichts geändert, insbesondere nicht bestimmt, daß Ausweisungsverfügungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts an diesem zu messen seien (vgl. § 95 Abs. 1 AuslG 1990; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 B 60.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 2420/91

    Keine Erledigung der Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist

    Rn. 7 Hierzu ist zunächst zu berücksichtigen, daß die Ausweisungsverfügung der Antragsgegnerin im Bescheid vom 20.11.1990, die gemäß § 95 Abs. 1 AuslG auch nach Inkrafttreten der Neuregelung des Ausländergesetzes wirksam geblieben ist, nach der Sach- und Rechtslage des - noch nicht ergangenen - Widerspruchsbescheids zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.6.1991 - 1 B 60.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 128), d.h. die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung erfolgt nach den Vorschriften des Ausländergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9.7.1990 (BGBl. I S. 1354 - AuslG -), das nach dessen Art. 15 Abs. 2 am 1.1.1991 in Kraft getreten ist.
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