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| BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 26.04.1982 - 1 S 369/82
- BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82
Anderenfalls entscheidet die Ausländerbehorde nach pflichtgemäßem Ermessen (BVerwGE 61, 105 [107]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82
Die in der Beschwerdeschrift angeführten Darlegungen des beschließenden Senats in demUrteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 - (BVerwGE 56, 246) betreffen die Auslegung und Anwendung der nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dem ausländerbehördlichen Ermessen vorgeschalteten Rechtsschranke. - BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung
Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82
Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist von dem Ermessen auf Grund einer angemessenen Abwägung der öffentlichen Interessen mit den Interessen des Ausländers pflichtgemäß Gebrauch zu machen (BVerwGE 59, 104 [108]). - BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82
Die insoweit maßgebenden Rechtsgrundsätze hat der Senat wiederholt dargelegt (vgl.Beschluß vom 18. September 1981 - BVerwG 1 B 115.81 - [Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 14 mit Nachweisen).
- BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung - …
Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
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