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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.1979 - 1 B 629.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3943
BVerwG, 01.08.1979 - 1 B 629.79 (https://dejure.org/1979,3943)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1979 - 1 B 629.79 (https://dejure.org/1979,3943)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1979 - 1 B 629.79 (https://dejure.org/1979,3943)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung auf Grund generalpräventiver Erwägungen - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Rechtmäßigkeit eines auf mehrere Gründe gestützten Ermessensverwaltungsakts - Ausweisungsentscheidung und Feststellungen in einem strafgerichtlichen Urteil

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1979 - 1 B 629.79
    Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen (Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1979 - 1 B 629.79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein im Ermessen liegender Verwaltungsakt, der auf mehrere Gründe gestützt wird, auch dann rechtmäßig, wenn nur einer der angezogenen Gründe ihn trägt (vgl. z.B. Beschluß vom 27. Juni 1978 - BVerwG 1 B 147.78 -).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 1 B 139.78

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung politischen Asyls - …

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die nicht unter das Gemeinschaftsrecht und die zu dessen Durchführung erlassenen innerstaatlichen Vorschriften fallenden Ausländer nicht verlangen können, so gestellt zu werden, als wären sie Angehörige eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft oder Familienmitglied eines solchen Staatsangehörigen (BVerwGE 38, 90 [94]; Beschlüsse vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 49], vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 56], vom 25. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 40.77 -, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 CB 34.78 -, vom 1. August 1979 - BVerwG 1 B 629.79 -).
  • BVerwG, 03.02.1981 - 1 B 1.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit der …

    Wenn sich aber - was die Regel ist - eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde von der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ausgehen (vgl. etwa Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 121.78 - Beschluß vom 1. August 1979 - BVerwG 1 B 629.79 -).
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