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Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 04.08.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1989 - 1 B 65.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11466
BVerwG, 14.04.1989 - 1 B 65.89 (https://dejure.org/1989,11466)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1989 - 1 B 65.89 (https://dejure.org/1989,11466)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1989 - 1 B 65.89 (https://dejure.org/1989,11466)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 1 B 65.89
    Das Berufungsgericht stellt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 287 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75]) ausdrücklich darauf ab, daß ein im Verfassungsschutzbericht der Beklagten abgegebenes Werturteil, auch wenn es keine rechtlichen Auswirkungen hat, gleichwohl rechtlichen Schranken insofern unterworfen ist, als die Bewertung nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgegeben werden darf, vielmehr den Rahmen des Vertretbaren zu wahren hat (BU S. 8; zu Werturteilen bei der Beantwortung einer Kleinen Antrage durch die Bundesregierung auch BVerfGE 57, 1 [BVerfG 25.03.1981 - 2 BvE 1/79]).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1989 - 1 B 65.89
    Das Berufungsgericht stellt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 287 [BVerfG 29.10.1975 - 2 BvE 1/75]) ausdrücklich darauf ab, daß ein im Verfassungsschutzbericht der Beklagten abgegebenes Werturteil, auch wenn es keine rechtlichen Auswirkungen hat, gleichwohl rechtlichen Schranken insofern unterworfen ist, als die Bewertung nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgegeben werden darf, vielmehr den Rahmen des Vertretbaren zu wahren hat (BU S. 8; zu Werturteilen bei der Beantwortung einer Kleinen Antrage durch die Bundesregierung auch BVerfGE 57, 1 [BVerfG 25.03.1981 - 2 BvE 1/79]).
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 04.08.1989 - 1 B 65/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,8810
OVG Bremen, 04.08.1989 - 1 B 65/89 (https://dejure.org/1989,8810)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.08.1989 - 1 B 65/89 (https://dejure.org/1989,8810)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. August 1989 - 1 B 65/89 (https://dejure.org/1989,8810)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Nutzung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung als Erweiterungsfläche einer Gaststätte; Notwendigkeit der Herstellung einer Trennwand zwischen Schankraum und Wintergarten; Zulässigkeit von Nutzungen bei Einhaltung der allgemeinen Zweckbestimmung eines ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes; …

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  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch …

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  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Zulässigkeit des Ausschlusses von einzelnen Nutzungen im Bebauungsplan; …

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  • VG Freiburg, 08.11.2012 - 4 K 912/12

    Nutzungsuntersagung wegen Fehlens der Baugenehmigung - Bestandsschutz bezieht …

    Rn. 33 a) Die erkennende Kammer versteht § 65 Satz 2 LBO - entgegen der ständigen Rechtsprechung der Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. nur Beschluss vom 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urteil vom 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537; Urteil vom 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; zustimmend Dürr, VBlBW 1989, 361 ) - dahingehend, dass ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne von § 65 Satz 2 LBO, der den Erlass einer Nutzungsuntersagung rechtfertigen kann, bereits im Fehlen der nach §§ 49 ff. LBO erforderlichen Baugenehmigung besteht (so zur textgleichen Vorschrift des § 80 Satz 2 SächsBauO: Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.05.2011 - 1 B 30/11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu Art. 76 Satz 2 BayBO: Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 15 CS 04.58 -, BayVBl. 2005, 117; zu § 61 BauO NRW: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 06.07.2009 - 10 B 617/09 -, BauR 2009, 1719, vom 12.07.2007- 7 E 664/07 -, BRS 71 Nr. 187, und vom 20.09.2010 - 7 B 985/10 -, BauR 2011, 240; zu § 73 Abs. 3 BbgBauO: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2012 - OVG 10 S 42.11 -, juris RdNr. 6 mwN; zu § 79 Satz 2 Berliner Bauordnung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.10.2011 - OVG 2 S 76.11 -, juris RdNr. 6; zu § 81 LBO RPf.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.05.1996 - 8 A 11880/85.OVG -, juris RdNr. 19; Beschluss vom 14.04.2011 - 8 B 10278/11 -, NVwZ-RR 2011, 635; zu § 89 NdsBauO: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.09.1984 - 6 B 77/84 -, BRS 42 Nr. 226; Beschluss vom 30.03.2010 - 1 ME 54/10 -, juris RdNr. 10; zu § 72 HessBauO: Hessischer VGH, Beschluss vom 19.09.2006 - 3 TG 2161/06 -, juris RdNr. 7; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.10.1996 - 1 L 356/95 -, juris RdNr. 25; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2005 - 2 Bs 144/05 -, juris RdNr. 21; OVG Bremen, Beschluss vom 04.08.1989 - 1 B 65/89 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 09.03.2004 - 3 M 224/03 -, juris RdNr. 8; Beschluss vom 03.12.2008 - 3 M 153/08 -, juris RdNr. 5; OVG Thüringen, Beschluss vom 04.11.1993 - 1 B 113/92 -, ThürVBl.
  • OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94

    Lagerplatz im Wohngebiet - Lagerplatz; Bauwich; Nutzungsverbot; …

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Nutzung erst nach ihrer Aufnahme genehmigungspflichtig geworden ist oder aber offenkundig genehmigungsfähig ist (OVG Bremen, B. v. 27.12.1993 - 1 B 150/93; B. v. 4.8.1989 - 1 B 65/89).
  • OVG Bremen, 03.05.1994 - 1 BA 46/93

    Nutzungen von Hofflächen oder Grundstücksfreiflächen als Teil und Erweiterung des …

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  • OVG Bremen, 04.04.1991 - 1 B 74/90

    Nutzungsänderung; Änderung der Nutzung; Einbau von Videokabinen

    Für ein Nutzungsverbot nach § 102 Abs. 2 BremLBO reicht - wie der Senat mit Beschluß 4.8.1989 - 1 B 65/89 - entschieden hat - aus, daß die aufgenommene Nutzung formell illegal und ihre Genehmigungsfähigkeit nicht offenkundig ist.
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