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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1868
BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68 (https://dejure.org/1970,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1970 - I B 66.68 (https://dejure.org/1970,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1970 - I B 66.68 (https://dejure.org/1970,1868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Einrichtung einer berufsständischen Zwangsversorgung - Leistungen des Versorgungswerkes als Hauptversorgung oder Vollversorgung zur Deckung der standesgemäßen Mindestbedürfnisse - Gewährung einer "zusätzlichen" Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68
    Wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 12, 319 (324) [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] ausgeführt hat, folgt aus der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Versorgungseinrichtungen auf berufsständischer Grundlage mit Zwangsmitgliedschaft, daß Regelungen, die sich im Zusammenhang mit der Schaffung eines solchen Versorgungswerkes aus sozialen Gründen als notwendig erweisen, nicht verfassungswidrig sind.

    Die damit verbundene Bevorzugung der älteren Mitglieder des Versorgungswerkes und die entsprechend größere Belastung der jüngeren Teilnehmer ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 12, 319 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53] [324]).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß der Gesetzgeber im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenz befugt ist, auch für die freien Berufe eine soziale Pflichtversorgung einzuführen (vgl. BVerfGE 10, 354; 11, 105 [BVerfG 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60]und 12, 319; vgl. dazu ferner die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in VerfGH 4, 219; 5, 287 und 16, 117).

    Eine berufsständische Versorgung ist wirtschaftlich nur durchführbar, wenn grundsätzlich alle Berufsangehörigen daran teilnehmen (vgl. BVerfGE 10, 354 [370]).

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß der Gesetzgeber im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenz befugt ist, auch für die freien Berufe eine soziale Pflichtversorgung einzuführen (vgl. BVerfGE 10, 354; 11, 105 [BVerfG 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60]und 12, 319; vgl. dazu ferner die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in VerfGH 4, 219; 5, 287 und 16, 117).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1970 - I B 66.68
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß der Gesetzgeber im Rahmen der ihm gegebenen Kompetenz befugt ist, auch für die freien Berufe eine soziale Pflichtversorgung einzuführen (vgl. BVerfGE 10, 354; 11, 105 [BVerfG 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60]und 12, 319; vgl. dazu ferner die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in VerfGH 4, 219; 5, 287 und 16, 117).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 1 B 15.00

    Voraussetzungen für die Grundsatzrevision - Pflichtmitgliedschaft eines …

    Im übrigen ist geklärt, daß es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn sich die Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk auch auf in der gesetzlichen Angestelltenversicherung pflichtversicherte Berufsangehörige erstreckt (Beschlüsse vom 22. Mai 1970 - BVerwG 1 B 66.68 - Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 3 und vom 21. Februar 1994 - BVerwG 1 B 19.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 25; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 7 B 100.86

    Altersversorgungsabgabe für Bühnenangehörige - Privattheater - Versorgungsanstalt …

    Überdies kann nicht zweifelhaft sein, daß das Berufsrisiko von Bühnenangehörigen, die nicht selten kein festes Engagement haben und nur für einzelne Inszenierungen in vertragliche Beziehungen treten, gegenüber anderen Berufszweigen, in denen typischerweise unbefristete Vertragsbeziehungen bestehen, größer ist (…vgl. auch Hans Schmitt-Lermann, Die Bayerische Versicherungskammer in Vergangenheit und Gegenwart, 2. Aufl. 1964, S. 309 ff. zur Notwendigkeit einer solchen Doppelsicherung sowie S. 323 zum versicherungstechnisch ungünstigen Risiko der Bühnenschaffenden; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher Zusatzversorgung vgl. Beschluß vom 22. Mai 1970 - BVerwG 1 B 66.68 - in Buchholz 451.30 Steuerberater Nr. 3 m.w.N.).
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