Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 17.02.1981 - 8 B 72.80
- BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Wie der Senat in dem genannten Beschluß und in seinem Urteil vom 30. Januar 1979 (BVerwGE 57, 252 [256]) im einzelnen ausgeführt hat, beeinträchtigt die Anwesenheit eines unter Mißachtung des Sichtvermerkszwangs eingereisten Ausländers in der Regel Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, so daß ihm eine Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden darf. - BVerwG, 17.11.1980 - 1 B 818.80
Ausländer - Deutsch-türkisches Niederlassungsabkommen - Wohlwollensklausel - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 17. November 1980 - BVerwG 1 B 818.80 - (DÖV 1981, 420 = BayVBl. 1981, 153) dargelegt hat, enthält auch das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen keine Wohlwollensklausel, die das Ermessen der Ausländerbehörde bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an türkische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einwandern wollen, einschränken würde. - BVerwG, 21.07.1978 - 1 B 243.78
Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach einer gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Schließlich möchte der Kläger die Frage geklärt sehen, ob ihm die beantragte Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Sichtvermerkszwang versagt werden mußte oder ob hier aus Gründen der mit dem Gesetzeszweck nicht zu vereinbarenden Härte ein Ausnahmefall im Sinne des Beschlusses vom 21. Juli 1978 - BVerwG 1 B 243.78 - (NJW 1979, 1116) vorliegt. - BVerwG, 28.01.1981 - 1 B 855.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Er hat wiederholt ausgesprochen, daß die bisherigen vertraglichen Beziehungen zwischen der Türkei und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nicht zur Folge haben, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genössen oder daß die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ermessens zu einer Gleichstellung türkischer Staatsangehöriger mit den Angehörigen der Europäischen Gemeinschaften verpflichtet wären (Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 1 B 38.81 - und vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 B 855.80 -). - BVerwG, 14.04.1981 - 1 B 38.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Er hat wiederholt ausgesprochen, daß die bisherigen vertraglichen Beziehungen zwischen der Türkei und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nicht zur Folge haben, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genössen oder daß die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ermessens zu einer Gleichstellung türkischer Staatsangehöriger mit den Angehörigen der Europäischen Gemeinschaften verpflichtet wären (Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 1 B 38.81 - und vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 B 855.80 -).
- BVerwG, 26.01.1984 - 1 B 12.84
Einreise unter Verletzung der Sichtvermerkspflicht - Beeinträchtigung der Belange …
Im übrigen beurteilt sich die Frage, ob entsprechend den oben dargelegten Grundsätzen eine Ausnahme zu bejahen ist, nach den besonderen Gegebenheiten des Einzelfalls und verleiht deswegen einer Rechtssache in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (Beschlüsse vom 24. März 1981 - BVerwG 1 B 576.79 - vom 19. Juni 1981 - BVerwG 1 B 67.81 -).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 28.04.1982 - 1 B 67.81 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 28.04.1982 - 1 B 67.81
- BVerwG, 09.11.1982 - 1 C 34.82
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