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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.07.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2036
BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1983,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1983 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1983,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1983 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1983,2036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerbehörde - Verurteilungen wegen Gewalttaten - Ausweisungsermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß von dem Ermessen auf Grand einer Abwägung der für und gegen die Ausweisung sprechenden Umstände Gebrauch zu machen ist und daß diese Abwägung an dem Zweck der Ermessensermächtigung ausgerichtet werden muß, künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorzubeugen (BVerwGE 60, 75).

    Nach dem Beschwerdevorbringen soll sich das Berufungsgericht die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - (BVerwGE 60, 75) und im Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45) aufgestellten Rechtssätze zu eigen gemacht, sie aber auf den vorliegenden Sachverhalt unrichtig angewendet haben.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Das Darlegungserfordernis des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in diesem Zusammenhang die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8; vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 -).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß mit der Abweichungsrüge im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO dargetan werden, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz abgewichen sein soll (Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Nach dem Beschwerdevorbringen soll sich das Berufungsgericht die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - (BVerwGE 60, 75) und im Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45) aufgestellten Rechtssätze zu eigen gemacht, sie aber auf den vorliegenden Sachverhalt unrichtig angewendet haben.
  • BVerwG, 30.12.1981 - 1 B 173.81

    Ausländer - Ausweisung - Strafakte - Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (…Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz a.a.O. § 2 AuslG Nr. 8; vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 -).
  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Regelmäßig erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (Beschluß vom 3. Juli 1980 - BVerwG 1 B 770.80 -).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 B 156.81
    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Zu einer weitergehenden Erörterung, ob und inwieweit Interessen Dritter im Rahmen des Ausweisungsermessens Berücksichtigung finden können, bietet die vorliegende Sache keinen Anlaß (vgl. dazu Beschlüsse vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 156.81 - vom 6. Oktober 1982 - BVerwG 1 CB 38.82 - InfAuslR 1983, 66).
  • BVerwG, 22.12.1982 - 1 B 136.82

    Darlegung der Abweichungsrüge - Ausweisung eines Ausländers nach Verurteilungen …

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83
    Ein rechtlicher Auffassungsunterscht zwischen dem Berufungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, der gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Zulassung der Revision ermöglichte, ist mit diesem Vorbringen nicht bezeichnet (Beschluß vom 22. Dezember 1982 - BVerwG 1 B 136.82 - mit Nachweisen).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose …

    Der Grundsatz, dass sich das Gericht bei der Prognoseentscheidung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind, und es nur ausnahmsweise der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (…BVerwG in st.Rspr., u.a. U.v. 04.10.2012 - 1 C 13/11 - BVerwGE 144, 230, juris Rn. 12; vgl. auch Beschlüsse vom 6.5.1983 - 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499/500; vom 14.2.1984 - 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 21.5.1986 - 1 B 74.86 - ZfSH/SGB 1986, 458;… vom 30.12.1988 - 1 B 123.88 - a.a.O.; vom 4.5.1990 - 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14.3.1997 - 1 B 63.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.;… im gleichen Sinn betreffend strafrechtliche Prognoseentscheidungen vgl. BVerfG, U.v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 - BVerfGE 70, 297, juris Rn. 34 und B.v. 2.05.2002 - 2 BvR 613/02 - NJW 2002, 2773, juris Rn. 6), wird im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in Frage gestellt; das Prognosegutachten wird im höchstgerichtlichen Beschluss lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten erwähnt, eine unzureichende Tatsachengrundlage zu verbreitern (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, B.v. 23.03.2017 - 11 ME 72/17 - juris).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem …

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102; vom 21. Mai 1986 - BVerwG 1 B 74.86 - ZfSH/SGB 1986, 458;… vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 -).
  • BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …

    Es verletzt seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO), wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 -).

    Regelmäßig erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (Beschluß vom 6. Mai 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl dazu z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 - und vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des …

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Beschluß vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 Nr. 97).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.07.1984 - 1 B 68.83   

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OVG Berlin, 11.07.1984 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1984,25275)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.07.1984 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1984,25275)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Juli 1984 - 1 B 68.83 (https://dejure.org/1984,25275)
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