Rechtsprechung
| BVerwG, 27.04.1971 - I B 7.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Untersagung des Gewerbes der Vermittlung von Immobilien und Wohnungen, von Finanzierungen und Versicherungen auf Dauer - Unzuverlässigkeit wegen mangelnder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 24.11.1970 - 52 VI 67
- BVerwG, 27.04.1971 - I B 7.71
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 27.04.1971 - I B 7.71
Dies gilt auch für die von der Klägerin als grundsätzlich erachtete Frage, wie sich unzureichende finanzielle Mittel des Gewerbetreibenden auf die Beurteilung seiner Zuverlässigkeit auswirken (…Landmann-Rohmer-Eyermann-Fröhler, a.a.O., RdNr. 27 ff.; BVerwGE 22, 16 [24]).
- BFH, 16.02.1993 - VII B 254/91
Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Eine solche Einigung ist zwar für das Gericht nicht bindend, sie kann jedoch als Anhalt für die Kostenentscheidung dienen, sofern die Kostenverteilung nicht dem Verfahrensrecht widerspricht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1968 VI R 35/67, BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352, 353, vom 19. Februar 1970 I B 48/69, BFHE 98, 231, BStBl II 1970, 431, und vom 3. November 1972 I B 7/71 n.v.). - BVerwG, 29.05.1981 - 1 B 72.81
Rechtmäßigkeit der Herleitung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit wegen …
Mit dieser Bewertung befindet sich das Berufungsgericht in völliger Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Frage der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht darauf ankommt, ob der Gewerbetreibende eine etwaige die Unzuverlässigkeit begründende Leistungsunfähigkeit verschuldet hat oder nicht (vgl. z.B. Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG 1 B 7.71 - [GewArch. 1972, 150]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 1 C 37.65 - [BVerwGE 23, 280]; Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 1 C 106.64 - [Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 17]). - BVerwG, 03.03.1978 - 1 CB 55.77
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gesetzlicher Parteiwechsel als …
Ebenfalls entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß im Hinblick auf den Schutzzweck des § 35 Abs. 1 GewO ein Gewerbetreibender auch dann unzuverlässig sein kann, wenn er seine wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit nicht verschuldet hat (Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG 1 B 7.71 - GewArch 1972, S. 150).
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