Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach wiederholter strafgerichtlicher Verurteilung - Wertung der Maßnahme als Vorbeugung gegen künftige Störungen der öffentlichen Sicherheit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 05.03.1990 - 1 S 2369/89
- BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck die von ihr getroffene Maßnahme erforderlich sein (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; Beschluß vom 2. März 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
Davon muß sich die Ausländerbehörde leiten lassen und zu diesem Zweck die von ihr getroffene Maßnahme erforderlich sein (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; Beschluß vom 2. März 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59). - BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86
Ausländerrecht - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland - …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
Es unterliegt zunächst keinem Zweifel, daß das Vorliegen von Ausweisungsgründen - wie hier nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG strafgerichtliche Verurteilungen des Klägers - bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu Lasten des Ausländers berücksichtigt werden darf (Beschluß vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 85; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - InfAuslR 1989, 115). - BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche …
Auszug aus BVerwG, 19.06.1990 - 1 B 70.90
Es unterliegt zunächst keinem Zweifel, daß das Vorliegen von Ausweisungsgründen - wie hier nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG strafgerichtliche Verurteilungen des Klägers - bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu Lasten des Ausländers berücksichtigt werden darf (Beschluß vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 85; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - InfAuslR 1989, 115).
- BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89
Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit - …
Ausweisungsgründe durften bei der Entscheidung über die nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis zu Lasten des Ausländers ebenso wie bei Entscheidungen über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 (Beschluß vom 23. Januar 1987 - BVerwG 1 B 213.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 85; Beschluß vom 30. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 123.88 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 95; Beschluß vom 19. Juni 1990 - BVerwG 1 B 70.90 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 37) berücksichtigt werden.
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