Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1993 - 1 B 70.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 19.01.1993 - 1 BA 41/92
- BVerwG, 10.05.1993 - 1 B 70.93
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85
Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1993 - 1 B 70.93
Die Ausweisungsverfügung ist im vorliegenden Fall im Einklang mit dem Gesetzeszweck des hier noch anwendbaren § 10 Abs. 1 AuslG 1965 auf generalpräventive Erwägungen gestützt worden, d.h., daß sie nach der Lebenserfahrung dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Bundesgebiet zu veranlassen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85] m.w.N.; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 117). - BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86
Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1993 - 1 B 70.93
Die Ausweisungsverfügung ist im vorliegenden Fall im Einklang mit dem Gesetzeszweck des hier noch anwendbaren § 10 Abs. 1 AuslG 1965 auf generalpräventive Erwägungen gestützt worden, d.h., daß sie nach der Lebenserfahrung dazu beitragen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten im Bundesgebiet zu veranlassen (BVerwGE 78, 285 [BVerwG 01.12.1987 - 1 C 29/85] m.w.N.; Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 1 C 70.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 117).
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09
Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
Generalpräventive Erwägungen sind also auch bei einer günstigen Sozialprognose und einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1993 - 1 B 70.93 - InfAuslR 1993, 295 [296]). - BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen …
Bei generalpräventiven Erwägungen brauchen eine Strafaussetzung zur Bewährung und in diesem Zusammenhang eine zu Gunsten des Betroffenen angestellte Sozialprognose nicht berücksichtigt zu werden (Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 1 B 70.93 - InfAuslR 1993, 295; vgl. auch Beschluß vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56 S. 50). - OVG Niedersachsen, 15.03.1994 - 11 L 3081/93
Aufenthaltserlaubnis; Betäubungsmittel; Ausweisung; Doppelbestrafung; Straftat
Denn die Strafaussetzung zur Bewährung dient nicht der Abschreckung anderer Ausländer (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.5. 1993, InfAuslR 1993, 295). - VG München, 28.07.2009 - M 12 K 08.4723
Türkischer Staatsangehöriger; Ausweisung; schwerwiegende Betäubungsmittelstraftat …
Eine Abschreckung und Verhaltenssteuerung anderer Ausländer kann auch in den Fällen des § 57 StGB geboten sein (BVerwG vom 10.5.1993 - 1 B 70/93).
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