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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11871
BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97 (https://dejure.org/1997,11871)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 1 B 72.97 (https://dejure.org/1997,11871)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 1 B 72.97 (https://dejure.org/1997,11871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden - Annahme der Unzuverlässigkeit auf Grund einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97
    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 5 = GewArch 1995, 111 und vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).
  • BVerwG, 12.01.1996 - 1 B 177.95

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97
    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - BVerwG 1 B 114.94 - Buchholz 451.20 § 33 c GewO Nr. 5 = GewArch 1995, 111 und vom 12. Januar 1996 - BVerwG 1 B 177.95 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97
    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57 = GewArch 1995, 115).
  • VG München, 05.06.2025 - M 16 S 25.729

    Fehlende Zuverlässigkeit zur Ausübung des Prostitutionsgewerbes wegen Verletzung …

    Rn. 34 Steuerrückstände sind geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG, B.v. 12.3.1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4).

    Eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlage beruhende Steuerfestsetzung ist dabei nicht von einer anderen rechtlichen Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 214.96 - BeckRS 2010, 52718; B.v. 12.3.1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4;… B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 7 f.).

    Ist die Vollziehung ausgesetzt (§ 361 AO, § 69 FGO), braucht der Steuerpflichtige die festgesetzte Steuer noch nicht zu entrichten (…vgl. BVerwG, B.v. 30.3 1992 - 1 B 42.92 - juris Rn. 4; B.v. 12.3.1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4;… B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 7 f.).

    Die Gewerbeaufsichtsbehörden und die Verwaltungsgerichte sind demnach nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 12.3.1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4;… BVerwG, B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 7 f.;… BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 22 ZB 18.1514 - juris Rn. 26 ff., jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1994 - 1 B 114.94 -, Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 5 = juris, Rdn. 10, vom 12. Januar 1996 - 1 B 177.95 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 62 = juris, Rdn. 5 und vom 12. März 1997 - 1 B 72.97 -, juris, Rdn. 4; OVG NRW, Urteil vom 10. November 1997 - 4 A 156/97 -, juris, Rdn. 18.
  • VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …

    Weder die Gewerbeaufsichtsbehörden noch die Verwaltungsgerichte sind verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungen zu prüfen und in diesem Zusammenhang ggf. weitere Ermittlungen vorzunehmen (BVerwG, B.v. 12.3.1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4;… B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 8.1.2026 - 22 ZB 25.515 - juris Rn. 29;… BayVGH, B.v. 23.11.2021 - 22 ZB 21.2508 - juris Rn. 14).
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