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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23830
OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14 (https://dejure.org/2014,23830)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.06.2014 - 1 B 75/14 (https://dejure.org/2014,23830)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 1 B 75/14 (https://dejure.org/2014,23830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 3 und Abs. 5
    Vorhabengrundstück, nähere Umgebung, Eilverfahren, Beweisaufnahme, trennende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Rn. 7 Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -, juris).

    Als nähere Umgebung ist der das Baugrundstück umgebende Bereich anzusehen, soweit sich die Ausführung des Vorhabens auf ihn auswirken kann, und soweit er seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Mai 1978, BVerwGE 55, 369).

    Dass der Gesetzeswortlaut die Eigenart der näheren Umgebung betont, hebt nur hervor, dass in aller Regel die größere Nähe zu einer stärker prägenden Wirkung führt (vgl. BVerwG vom 26. Mai 1978, a. a. O.).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Auch eine städtebaulich unerwünschte Bebauung darf bei der Bildung des Maßstabs "nicht einfach von vornherein vernachlässigt" werden (BVerwG, Urt. v. 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, juris).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Für die räumliche Abgrenzung der näheren Umgebung kann etwa eine natürliche oder künstliche Trennlinie, aber auch eine unterschiedliche Siedlungsstruktur maßgeblich sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2003 - 4 B 74.03 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Auch in den Fällen des gesetzlichen Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung bleibt die Interessenabwägung bei offenem Verfahrensausgang einzelfallbezogen, d. h. individuell-konkret (BayVGH, Beschl. v. 12. Juli 2010 - 14 CS 10.327 -, juris, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris).
  • OVG Sachsen, 27.07.2011 - 1 A 701/09

    Nachbarklage, Brennstoffhandel, nähere Umgebung, Gemengelage, Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Die Grenzen der näheren Umgebung lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (SächsOVG, Urt. v. 27. Juli 2011 - 1 A 701/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/12
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14
    Abzustellen ist im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB auf das tatsächlich Vorhandene; Grundstückseigenschaften, die in den optisch wahrnehmbaren Gegebenheiten keinen Niederschlag gefunden haben, bleiben außer Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2013 - 1 B 260/12 -, juris).
  • OVG Bremen, 18.11.2015 - 2 B 221/15

    Vorläufige Inobhutnahme einer unbegleiteten ausländischen Person zur …

    Die Interessenabwägung bleibt aber stets eine einzelfallbezogene, d. h. individuell-konkrete (BVerwG, Beschluss vom 14.04.2005 - 4 VR 1005/04 -, BVerwGE 123, 241 -247; BayVGH, Beschluss vom 12.07.2010 - 14 CS 10.327 -, [...]; SächsOVG, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 B 75/14 -, [...]).
  • OVG Sachsen, 09.06.2016 - 1 B 102/16

    Asylbewerberunterkunft; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Dabei ergeben sich auch sonst oder anhand des von der Antragstellerin vorgelegten Fotos keine Anhaltspunkte dafür, dass seitens des Verwaltungsgerichts hier ausnahmsweise die Durchführung einer Beweisaufnahme veranlasst gewesen ist, zu der es im Regelfall im summarischen Verfahren nicht verpflichtet ist (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Juni 2014 - 1 B 75/14 -, juris Rn. 9, m. w. N.).
  • VG Dresden, 28.06.2016 - 7 L 182/16

    Baugenehmigung für Gebaeude im Rahmen der Hafencity Dresden gestoppt

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzuschätzen, ist die Entscheidung aufgrund einer Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragsteller an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen und privaten Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.6.2014 - 1 B 75/14 - m.w.N.; zitiert nach ).
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