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| BVerwG, 23.01.1975 - I B 75.74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abschiebungsanordnung gegen einen jugoslawischen Staatsangehörigen - Einreise in die Bundesrepublik ohne ausreichende Papiere - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Drohende Bestrafung auf Grund einer Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1974 - IV A 826/73
- BVerwG, 23.01.1975 - I B 75.74
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.06.1962 - I C 41.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.01.1975 - I B 75.74
Bezüglich einer Bestrafung, die dem Kläger in Frankreich möglicherweise wegen Verlassens des Dienstes in der Fremdenlegion droht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine wegen Kriegsdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur dann als Asylgrund in Betracht kommt, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Abs. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559/1954 II S. 619) in der Fassung des Protokolls vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293/1970 II S. 194) genannten Gründe darstellt (Urteile vom 29. Juni 1962 - BVerwG I C 41.60 [NJW 1962, 2267 = DVBl. 1963, 146] und BVerwG I C 120.60 -).
- BVerwG, 17.04.1979 - 1 B 605.78
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Asyl - Begründung eines …
Schließlich ist gekärt, daß eine wegen Kriegsdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur dann als Asylgrund in Betracht kommt, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 560/1954 II S. 619) in der Fassung des Protokolls vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293/1970 II S. 194) genannten Gründe darstellt (Urteile vom 29. Juni 1962 - BVerwG 1 C 41.60 [NJW 1962, 2267 = DVBl. 1963, 146] und BVerwG 1 C 120.60 - ferner Beschluß vom 23. Januar 1975 - BVerwG 1 B 75.74 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. Mai 1975 - 2 BvR 247/75 - sowie BVerfGE 12, 45). - BVerwG, 16.01.1979 - 1 B 604.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Schließlich ist gekärt, daß eine wegen Kriegsdienstverweigerung zu befürchtende Bestrafung nur dann als Asylgrund in Betracht kommt, wenn sie sich für den Betroffenen als Verfolgung wegen eines der in Art. 1 Buchst. A Nr. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 560/1954 II S. 619) in der Fassung des Protokolls vom 31. Januar 1967 (BGBl. 1969 II S. 1293/1970 II S. 194) genannten Gründe darstellt (Urteile vom 29. Juni 1962 - BVerwG 1 C 41.60 [NJW 1962, 2267 = DVBl. 1963, 146] und BVerwG 1 C 120.60 - ferner Beschluß vom 23. Januar 1975 - BVerwG 1 B 75.74 - vgl. auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 12. Mai 1975 - 2 BvR 247/75 - sowie BVerfGE 12, 45).
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