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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 17.08.2026 - 1 B 76/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,28865
VG Lüneburg, 17.08.2026 - 1 B 76/26 (https://dejure.org/2026,28865)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 17.08.2026 - 1 B 76/26 (https://dejure.org/2026,28865)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 17. August 2026 - 1 B 76/26 (https://dejure.org/2026,28865)
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Wird zitiert von ...

  • VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26

    Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …

    Die Kammer sieht wegen der Effektivität nachgelagerten Rechtsschutzes, der im Fall des Obsiegens zur Wiederholung der Wahl unter Einschluss des zunächst ausgeschlossenen Kandidierenden führt, keinen Anlass für eine Ausnahme (so im Ergebnis auch Nds. OVG, Beschluss vom 20. August 2001 - 10 MA 2815/01 - BA S. 4 unter Verweis auf dessen stRspr, V.n.b.; VG Lüneburg…, Beschluss vom 15. August 2016 - 5 B 120/16 - juris Rn. 20 und Beschluss vom 17. August 2026 - 1 B 76/26 - n.V.; mit erheblichen Zweifeln an der Zulässigkeit einer präventiven Wahlprüfung auch im Fall eines qualifizierten Rechtsverstoßes etwa StGH Bremen…, Beschluss vom 27. April 2023 - St 1/23 - juris Rn. 22; vielerorts wird dies offengelassen, vgl. etwa OVG Saarland…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 B 69/24 - juris Rn. 22 ff.).

    Gerade diese Folgen hat der Gesetzgeber des § 46 Abs. 2 NKWG und die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der grundsätzlichen Anerkennung des Vorrangs nachgelagerten Wahlrechtsschutzes berücksichtigt, eine unzumutbare und irreparable Rechtsbeeinträchtigung aber verneint (vgl. so auch aktuell VG Lüneburg, Beschluss vom 17. August 2026 - 1 B 76/26 -, V.n.b., BA S. 6).

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