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| BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zugrundelegung der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts bei einer Entscheidung über eine Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung - Ausweisung wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Ausland - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.02.1989 - 10 B 87.2880
- BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.09.1986 - 1 B 143.86
Ausländerrecht - Ausweisung - Ausländische Verurteilung
Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
So würde das Ermessen nicht zweckentsprechend ausgeübt werden, wenn der Ausländerbehörde erkennbar ist, daß die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder die Behörde eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache ausnahmsweise besser als das Strafgericht oder die Strafverfolgungsbehörden aufzuklären in der Lage ist (Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112).Eine derartige Ausnahmesituation kommt namentlich bei strafgerichtlicher Verurteilung im Ausland in Betracht, wenn nach den allgemeinen, u.a. verfahrensmäßigen Bedingungen, unter denen sie ergangen ist, und nach den konkreten Gegebenheiten des Falles keine hinreichende Gewähr für die Richtigkeit der sie tragenden und für die Ausweisungsentscheidung maßgebenden Feststellungen besteht (BVerwG, Beschluß vom 16. September 1986 - BVerwG 1 B 143.86 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 48, 299 <301 ff. [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]>; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 48, 299 <301 ff. [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]>; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77). - BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers - …
Auszug aus BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89
Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ausländerbehörde bei einer Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen darf, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn - wie in der Regel - nichts dafür ersichtlich ist, daß sie den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 48, 299 <301 ff. [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]>; Beschluß vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 B 857.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 77).
- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger …
Das ist namentlich dann der Fall, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht (vgl. Beschluss vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 ). - BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23
Abschiebungsanordnung in die Republik Irak
Die oberste Landesbehörde und das Bundesverwaltungsgericht dürfen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass sie den Vorfall ausnahmsweise besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären vermögen oder erkennbar ist, dass die strafgerichtliche Verurteilung auf einem Irrtum oder - bei Entscheidung eines ausländischen Strafgerichts - auf abweichenden Maßstäben beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1986 - 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112 S. 114 f. und vom 8. Mai 1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 f.). - BVerwG, 28.11.2024 - 1 A 1.23
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen …
Die oberste Landesbehörde und das Bundesverwaltungsgericht dürfen die strafgerichtlichen Feststellungen ihrer Entscheidung zugrunde legen, wenn sich eine weitere Aufklärung nicht aufdrängt, was namentlich dann der Fall ist, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass sie den Vorfall ausnahmsweise besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären vermögen, oder erkennbar ist, dass die strafgerichtliche Verurteilung auf einem Irrtum oder - bei Entscheidung eines ausländischen Strafgerichts - auf abweichenden Maßstäben beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1986 - 1 B 143.86 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 112 S. 114 f., vom 16. Oktober 1986 - 3 B 11.86 - NJW 1987, 1501 und vom 8. Mai 1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 f.).
- BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92
Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Es versteht sich von selbst, daß hier ähnliche Grundsätze gelten müssen, wie sie in der Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 für Ausweisungen aufgrund strafgerichtlicher Verurteilung entwickelt worden sind (vgl. dazu z.B. BVerwGE 48, 299 >301 f.<; Beschluß vom 8. Mai 1989 - BVerwG 1 B 77.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 118 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466
Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose …
Rn. 5 Hätte die Wiederholungsgefahr in beiden Bereichen denselben Bezugsrahmen, würde der rechtswegübergreifende Grundsatz gelten, dass eine Frage, die in einem Gerichtsverfahren bereits geklärt ist, in einem anderen Gerichtsverfahren nur mit besseren Gründen anders entschieden werden darf (zu Feststellungen der Strafgerichte, die für das Ausweisungsverfahren bedeutsam sind, vgl. bereits BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris, zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990 sowie vom 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, st. Rspr.;… zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für zivilrechtliche Ansprüche bedeutsam sind, vgl. BGH, U.v. 27.9.1988 - XI ZR 8/88 - BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1 und vom 22.9.1982 - IVb ZR 576/80 - BGHZ 85, 32, 35, sowie BAG, U.v. 22.1.1998 - 2 AZR 455/97 - NJW 1999, 82; zu strafgerichtlichen Feststellungen, die für das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren bedeutsam sind, vgl. § 57 Abs. 1 BDG sowie BVerwG, U.v. 11.2.2014 - 2 B 37.12 - juris, vom 29.11.2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243, 245 sowie vom 16.3.2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.;… B.v. 24.7.2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11…, vom 26.8.2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5 …sowie vom 15.3.2013 - 2 B 22.12 - juris Rn. 6 ff.). - VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340
Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit
Rn. 34 Die Annahme gewichtiger Anhaltspunkte in diesem Sinn setzt die Darlegung nachprüfbarer Umstände voraus, die die Unrichtigkeit der im Strafurteil getroffenen Feststellungen belegen könnten (vgl. dazu auch die insoweit übertragbare ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Straßenverkehrsrecht, u.a. BVerwG, Beschl. vom 28.09.1981 - 7 B 188/81, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 60; im Ausländerrecht, BVerwG, Beschl. vom 08.05.1989 - 1 B 77/89, InfAuslR 1989, 269; im Waffenrecht, BVerwG, Beschl. vom 24.06.1992 - 1 B 105/92, BayVBl. 1993, 89/90; BVerwG, Beschl. vom 18.08.2011 - 3 B 06/11, Buchholz 408.00 Ärzte Nr. 111). - VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89
Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines …
Im übrigen darf die Ausländerbehörde bei der Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilung die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ihrer Entscheidung zugrunde legen (BVerwG, 08.05.1989 - 1 B 77.89 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG 1965 Nr. 118). - VGH Baden-Württemberg, 21.08.2003 - 13 S 888/03
Einbürgerungsausschluss wegen (geringfügiger) Straftat
Etwas anderes gilt nur, wenn die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht oder ihr erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (BVerwG, Beschluss vom 2.3.1978 - 1 B 64/78 -, NJW 1978, 2464; Beschluss vom 16.9.1986 - 1 B 143/86 -, NVwZ 1987, 144; Beschluss vom 8.5.1989 - 1 B 77/89 -, InfAuslR 1989, 269; Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht [GK/AuslR], § 46 AuslG RdNr. 68 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, § 46 AuslG RdNr. 17;… Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., § 46 AuslG RdNr. 14). - VGH Bayern, 10.04.2019 - 19 ZB 17.1535
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. Ausweisung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965, jeweils m.w.N., vgl. auch BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris Rn. 6 sowie OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11) erfordert die Anwendung der auf eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung abstellenden Ausweisungstatbestände keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat. - VGH Bayern, 25.05.2023 - 19 ZB 22.2395
Ausweisung eines US-Amerikaners nach rechtskräftiger Verurteilung wegen schweren …
Rn. 14 Die Anwendung der auf einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung beruhenden Ausweisungstatbestände erfordert regelmäßig keine Prüfung, ob der Betroffene tatsächlich eine Straftat begangen hat (…st. Rspr. vgl. BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965;… B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965 jeweils m.w.N.;… BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 6).Allenfalls in Sonderfällen kann anderes gelten, wenn die Ausländerbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären, oder für die Ausländerbehörde ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht (…BVerwG, B.v. 24.2.1998 - 1 B 21.98 - juris Rn. 4 zu § 47 Abs. 1 AuslG 1990; B. v. 8.5.1989 - 1 B 77.89 - InfAuslR 1989, 269 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965;… B.v. 16.9.1986 - 1 B 143/86 - juris Rn. 5 zu § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1965; BayVGH, B.v. 5.9.2018 - 10 ZB 18.1121 - juris;… B.v. 10.4.2019 - 19 ZB 17.1535 - juris Rn. 17;… B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 8;… OVG NRW, B.v. 8.12.2015 - 18 A 2462/13 - juris Rn. 11).
- VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19
Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt
- VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19
Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose; …
- VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600
Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung …
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher …
- BVerwG, 11.12.2024 - 1 B 13.24
- VGH Bayern, 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140
Rechtmäßige Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen
- VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- VGH Bayern, 05.09.2018 - 10 ZB 18.1121
Ausweisung wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 18 A 1465/05
Ausweisung Verurteilung strafgerichtliche Feststellungen Aufklärung
- VG Würzburg, 26.07.2021 - W 7 K 20.612
Ausweisung eines syrischen Flüchtlings nach strafrechtlicher Verurteilung wegen …
- VGH Hessen, 02.03.1992 - 12 UE 1603/91
Ermessensfehlerhafte Ausweisung eines straffällig gewordenen Türken - mangelhafte …
- BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96
Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei …
- VGH Bayern, 10.10.2022 - 19 ZB 22.1356
Generalpräventiv motivierte Ausweisung bei einer Geldstrafe wegen Geldwäsche
- VGH Bayern, 01.10.2012 - 21 ZB 12.777
Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - 18 A 2462/13
Auswirkungen der Bindungswirkung von strafgerichtlichen und rechtskräftigen …
- VGH Bayern, 31.10.2012 - 10 C 12.863
Falschangaben zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
- BVerwG, 09.07.1992 - 1 B 110.92
Voraussetzungen für die Vertretung einer juristischen Person des öffentlichen …
- VG Würzburg, 29.11.2021 - W 7 K 21.346
Erfolglose Klage gegen Ausweisung
- BVerwG, 29.12.1992 - 1 B 123.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …
- VGH Hessen, 05.01.1990 - 12 TH 989/89
Ausweisung nach Verurteilung wegen Vergewaltigung; Ausreisefrist während …
- VG München, 15.10.2020 - M 24 K 19.2646
Erfolglose Klage gegen Ausweisung nach Sexualdelikt
- VG Schleswig, 10.08.2017 - 7 B 46/17
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 11.09.1989 - 1 B 77/89, 1 B 78/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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