Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.12.1977 - III B 49.77
- BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Abgesehen davon, daß eine solche Rüge grundsätzlich dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze nur vor, wenn der Tatrichter Schlußfolgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglich sind (Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43], vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -). - BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]. - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74].
- BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77
Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Desgleichen ist durch die angeführte Rechtsprechung geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - [… - BVerwG, 10.06.1975 - III C 64.74
Nichtstichtagsvertriebener - Reparationsschaden - Aufenthaltsvoraussetzungen
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden hat, ob eine Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291; 48, 299) [BVerwG 10.06.1975 - III C 64/74]. - BVerwG, 08.03.1977 - 1 B 15.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Abgesehen davon, daß eine solche Rüge grundsätzlich dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, liegt ein Verstoß gegen Denkgesetze nur vor, wenn der Tatrichter Schlußfolgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglich sind (Beschlüsse vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43], vom 8. März 1977 - BVerwG 1 B 15.77 -). - BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 189.77
Ermessensentscheidung bei Vorliegen eines Ausweisungstatbestandes - Gefahr der …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1978 - 1 B 78.78
Das gilt auch für die vom Berufungsgericht bejahte Frage, ob auf Grund des bisherigen Verhaltens des Klägers damit gerechnet werden muß, daß dieser erneut erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen wird (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 189.77 -).
- BVerwG, 17.07.1978 - 1 B 195.78
Anforderungen an den Charakter der begangenen Straftat bei einer Ausweisung nach …
Ob danach das hier auf spezial- und generalpräventive Erwägungen gestützte Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, beurteilt sich nach den besonderen Umständen des konkreten Falles und ist deswegen keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 -, vom 3. März 1978 - BVerwG 1 B 78.78 -).
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