Rechtsprechung
| VG Schwerin, 09.07.1997 - 1 B 791/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 1 S 2277/02
Umfang des Auskunftsrechts eines Gemeinderatsmitglieds
Sollte der Gemeinderat als Ganzes die vom Bürgermeister zur Verfügung gestellten Informationen für unzureichend halten und sieht er sich deshalb an einer Beschlussfassung gehindert, steht es ihm frei, die Vertagung des Verhandlungsgegenstandes mit Mehrheit zu beschließen (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 09.07.1997, LKV 1998, 76; BayVGH, Beschluss vom 15.12.2000, BayVBl. 2001, 666).Mit Blick auf eine klare Abgrenzung zum Kontrollrecht des Kollegiums nach § 24 Abs. 1 Satz 3 GemO spricht insoweit einiges dafür, dass sich das Auskunftsrecht des einzelnen Gemeinderats nach § 24 Abs. 4 Satz 1 GemO grundsätzlich auf ein beim Bürgermeister vorhandenes Wissen bzw. die in der Verwaltung tatsächlich vorhandenen Unterlagen beschränkt (vgl. VG Schwerin, Beschlüsse vom 09.07.1997, a.a.O., und vom 29.06.1999, LKV 2000, 167; ähnlich wohl BayVGH…, Beschluss vom 15.12.2000, a.a.O.).
Ein organschaftliches Recht auf eine sachgerechte bzw. in jeder Hinsicht formell und materiell rechtmäßige Entscheidung der Gemeinderatsmehrheit steht dem einzelnen Gemeinderat jedoch nicht zu (Senatsurteil vom 25.03.1999, EKBW GemO § 34 E 18;… vgl. auch Gern, a.a.O., RdNr. 425; BayVGH…, Beschluss vom 15.12.2000, a.a.O.; VG Schwerin, Beschluss vom 09.07.1997, a.a.O.).
- VG Freiburg, 11.11.2021 - 4 K 1858/21
Umfang des Auskunftsrechts nach § 24 Abs 4 GemO BW
Rn. 49 Die Pflicht des Bürgermeisters, im Rahmen einer Anfrage nach § 24 Abs. 4 GemO Informationen, die ihm nicht vorliegen, erst zu beschaffen, ist dabei auf solche Informationen beschränkt, die in der Verwaltung oder den Unternehmen und Einrichtungen, die Angelegenheiten der Gemeinde wahrnehmen, vorhanden sind (VG Schwerin, Beschluss vom 09.07.1997 - 1 B 791/97 - juris;… dazu neigend auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.11.2002 - 1 S 2277/02 -, VBlBW 2003, 190 = juris, Rn. 9 m.w.N.). - VG Stuttgart, 27.03.2009 - 7 K 3416/08
Verletzung im Kommunalverfassungsstreitverfahren durchsetzbarer …
Ein organschaftliches Recht auf eine sachgerechte bzw. in jeder Hinsicht formell und materiell rechtmäßige Entscheidung der Kreistagsmehrheit steht dem einzelnen Kreisrat nicht zu (vgl. zu dem entsprechenden Verhältnis zwischen Bürgermeister, Gemeinderat und einzelnem Ratsmitglied VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.11.2002 - 1 S 2277/02 -, DVBl. 2003, 276 f., sowie Urteile vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 -, VBlBW 1999, 304 f., und vom 14.12.1987 - 1 S 2832/86 -, NVwZ-RR 1989, 153 ff., BayVGH, Beschluss vom 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321 -, BayVBl. 2001, 666; VG Schwerin, Beschluss vom 09.07.1997 - 1 B 791/97 -, [...]).
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