Rechtsprechung
| BVerwG, 05.08.1980 - 1 B 793.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ausländer - Ermessensausübung
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 18.09.1981 - 1 B 115.81
Einbürgerungsbehörde - Ermessensentscheidung - Einbürgerungsantrag - Staatliche …
Danach hat die Behörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demnach nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob seine Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung zwischen den persönlichen Interessen des Bewerbers und den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Urteil vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 1 C 40.71 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 6; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 = InfAuslR 1980, 311).Ferner haben die Einbürgerungsbehörden bei ihren Ermessensentscheidungen die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung zu beachten (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - Beschlüsse vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - [a.a.O.];… vom 29. Oktober 1980 - BVerwG 1 CB 138.80 - [a.a.O.]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3613/95
Hilfe zum Lebensunterhalt; Arbeitslosenhilfe; Einbürgerung; …
Rn. 97 vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 5. August 1980 - 1 B 793.80 -, InfAuslR 1980,- 311; OVG Berlin, Beschluß. - BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …
Es versteht sich von selbst und erfordert keine revisionsgerichtliche Klarstellung, daß die Behörden bei jeder Ermessensbetätigung vorrangiges Recht zu beachten haben und folglich keine Entscheidungen treffen dürfen, die mit verfassungsrechtlichen Schutzgeboten unvereinbar wären (Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.1997 - 25 A 3616/95
Einbürgerung eines Bewerbers bei Hilfebedürftigkeit; Vertretenmüssen der …
Rn. 95 vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 5. August 1980 - 1 B 793.80 -, InfAuslR 1980,- 311; OVG Berlin, Beschluß. - BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko
Bei der Ausübung dieses Ermessens ist allein darauf abzustellen, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht; die Behörde hat nicht nur zu prüfen, ob der Bewerber nach seinen persönlichen Verhältnissen einen wertvollen Bevölkerungszuwachs darstellt, sondern auch, ob die Einbürgerung des Bewerbers nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist, ohne daß es sich dabei um eine Abwägung der persönlichen Interessen des Bewerbers mit den Interessen des Staates handelte (BVerwGE 49, 44 [46]; Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - BayVBl. 1980, 727 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 29.12.1997 - 1 PKH 16.97
Rechtsmittel
Die Einbürgerungsvoraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 RuStAG ist auch dann zwingend, wenn dem Ausländer kein Vorwurf daraus zu machen ist, daß er sie nicht erfüllt (vgl. Beschluß vom 5. August 1980 - BVerwG 1 B 793.80 - InfAuslR 1980, 311).
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