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| VG Schwerin, 26.10.2011 - 1 B 799/11 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 26.10.2011 - 1 B 799/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2011 - 2 M 191/11
Wird zitiert von ... (2)
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2012 - LVerfG 15/11
Hauptsacheverfahren der NPD-Landtagsfraktion gegen neue Raumverteilung ebenfalls …
Nachdem die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit Verfügung vom 25. Oktober 2011 für den Fall, dass die Räumung der bisherigen Büros im 2. Obergeschoss nicht bis zum 27. Oktober vollzogen sei, die Ersatzvornahme angedroht hatte, wies das Verwaltungsgericht Schwerin den hiergegen gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit Beschluss vom 26. Oktober 2011 (1 B 799/11) zurück.9 übereinstimmend den verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg für nicht eröffnet erachtet hatten (Beschl. des VG Schwerin v. 20.10.2011 - 1 B 757/11 - und v. 26.10.2011 - 1 B 799/11 - ; Beschl. des OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 27.10.2011 - 2 M 191/11 -).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2011 - LVerfG 14/11 Den daraufhin von der Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Schwerin gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte dieses mit Beschluss vom 26.10.2011 zum Az. 1 B 799/11 mit der Begründung ab, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit.
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