Rechtsprechung
| BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund unterbliebener (neuerlicher) persönlicher Anhörung eines Flüchtlings; Drohen von Verfolgungshandlungen bei Wehrdienstentziehung im Heimatland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 96
Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufgrund unterbliebener (neuerlicher) persönlicher Anhörung eines Flüchtlings; Drohen von Verfolgungshandlungen bei Wehrdienstentziehung im Heimatland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 787/09
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2017 - 10 B 10.12
- BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12
Abschiebungsverbot; Einziehung zum Wehrdienst; Zumutbarkeit des Eigenverhaltens; …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Rn. 17 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist - nicht zuletzt durch die in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidungen - rechtsgrundsätzlich geklärt, dass Schutzsuchende, die durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohenden Gefahren abwenden können, nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbotes verlangen können und dass zur Beurteilung der Zumutbarkeit des (möglichen/abverlangten) Vermeidungsverhaltens objektive Zumutbarkeitsgesichtspunkte heranzuziehen sind (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 6).Dies umfasst etwa die Möglichkeit, unter Vorspiegelung einer nicht vorhandenen inneren Überzeugung (und damit möglicherweise unter Begehung einer Straftat) zu versuchen, als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden (BayVGH, Urteil vom 17. April 2012 - 11 B 11.30469 - juris; insoweit durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 - juris bestätigt).
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10
Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Die Sachaufklärung ist verletzt, wenn die getroffenen tatsächlichen Feststellungen erkennbar nicht ausreichen, um eine Entscheidung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Rechtsstandpunktes des Tatsachengerichts zu tragen, und auf der Hand liegt, welches zumutbare Mittel zur weiteren Sachaufklärung zur Verfügung steht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 24 f.). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 10. August 2016 - 1 B 82.16 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09
Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Schon aus diesem Grund geht auch die Berufung der Beschwerde auf die Senatsrechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289) ins Leere, ein Berufungsgericht verletze in aller Regel die Sachaufklärungspflicht sowie den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es eine nach seiner Auffassung für die Flüchtlingsanerkennung wesentliche innere Tatsache (hier: Ernsthaftigkeit der Gewissensentscheidung), zu der das Verwaltungsgericht sich keine abschließende Überzeugung gebildet habe, allein aufgrund der Aktenlage feststelle. - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
"in welchem Umfang die Grundsätze des zur Gefahrvermeidung zumutbaren Eigenverhaltens, wie sie u.a. in den Entscheidungen vom 21.02.2006 (BVerwG 1 B 107.05 ), vom 03.11.1992 (BVerwG 9 C 21.92 ) und vom 15.04.1997 (BVerwG 9 C 38.96 ) ausgeführt wurden, prognostisch einzubeziehen sind",. - BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03
Rechtliches Gehör im Zivilverfahren
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Anderes gilt, wenn es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, etwa weil widersprüchliche Aussagen vorliegen, wenn Darlegungen über die Glaubwürdigkeit fehlen oder nicht nachvollziehbar sind oder das Rechtsmittelgericht die Glaubwürdigkeit anders beurteilen möchte als die Vorinstanz (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487; BVerwG…, Beschluss vom 27. März 2007 - 1 B 271.06 - juris Rn. 6 und 8). - BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
"in welchem Umfang die Grundsätze des zur Gefahrvermeidung zumutbaren Eigenverhaltens, wie sie u.a. in den Entscheidungen vom 21.02.2006 (BVerwG 1 B 107.05 ), vom 03.11.1992 (BVerwG 9 C 21.92 ) und vom 15.04.1997 (BVerwG 9 C 38.96 ) ausgeführt wurden, prognostisch einzubeziehen sind",. - BVerwG, 27.03.2007 - 1 B 271.06
Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Divergenzrüge, Verfahrensmangel, …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Anderes gilt, wenn es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, etwa weil widersprüchliche Aussagen vorliegen, wenn Darlegungen über die Glaubwürdigkeit fehlen oder nicht nachvollziehbar sind oder das Rechtsmittelgericht die Glaubwürdigkeit anders beurteilen möchte als die Vorinstanz (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 - NJW 2005, 1487; BVerwG, Beschluss vom 27. März 2007 - 1 B 271.06 - juris Rn. 6 und 8). - BVerwG, 02.05.2017 - 1 B 74.17
Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach …
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweisanträge gemäß § 86 Abs. 2 VwGO gestellt haben (stRspr, BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1983 - 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluss vom 2. Mai 2017 - 1 B 74.17 - juris Rn. 14). - BVerwG, 10.10.2013 - 1 B 15.13
Vorabentscheidung von Beweisanträgen bei Verzicht auf mündliche Verhandlung
Auszug aus BVerwG, 19.04.2018 - 1 B 8.18
Rn. 8 Durch den Verzicht auf eine mündliche Verhandlung hätte die Beklagte überdies zu erkennen gegeben, dass sie an etwa beantragten oder angeregten Maßnahmen der (weiteren) Sachverhaltsaufklärung nicht festhält (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 B 15.13 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 72). - BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82
Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift - …
- BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 82.16
Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes und zur …
- BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05
Vorliegen eines flüchtlingsrechtlichen oder ausländerrechtlichen …
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.30469
Gefahr, als junger Mann im wehrfähigen Alter zum Wehrdienst in den russischen …
- BVerwG, 06.02.2019 - 1 A 3.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt hessische Abschiebungsanordnung gegen einen …
Sollte der Kläger wider Erwarten den Wehrdienst verweigern und aus diesem Grund in der Türkei nicht zu einer Geld-, sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wäre dieses künftige - nicht auf einer bindenden Gewissensentscheidung beruhende - Verhalten nicht geeignet, im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein Abschiebungsverbot zu begründen (zur Relevanz "zumutbaren Alternativverhaltens" vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2026 - 1 A 3113/25
Resturlaub im Beamtenverhältnis: Kein Abgeltungsanspruch für Zusatzurlaub
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 5, und vom 2. Mai 2017 - 1 B 74.17 -, juris, Rn. 14. - BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …
Sollte der Kläger dennoch den Wehrdienst verweigern und deshalb in der Türkei zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wäre dieses künftige - nicht auf einer bindenden Gewissensentscheidung beruhende - Verhalten nicht geeignet, im maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung ein Abschiebungsverbot zu begründen (zur Relevanz "zumutbaren Alternativverhaltens" vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung
Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der für und gegen die Zumutbarkeit streitenden objektiven Gesichtspunkte (BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 und Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.). - BVerwG, 29.05.2026 - 8 B 34.25 Rn. 5 Sowohl die Anforderungen des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 5 m. w. N.) als auch die für die richterliche Überzeugungsbildung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 8 B 19.25 - juris Rn. 14 m. w. N.) geltenden Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts generell geklärt.
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2024 - 1a K 1134/19
Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Rückkehr; militärischer Teil; …
Rn. 81 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, juris, Rn. 52; BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 17, und vom 30. Juli 2012 - 10 B 27.12 -, juris, Rn. 4, sowie Urteile vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris, Rn. 27, vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris, Rn. 12, und vom 6. Oktober 1987 - 9 C 13.87 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris, Rn. 59; OVG Sachsen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris, Rn. 55 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris, Rn. 56.Rn. 100 Vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris, Rn. 17.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 1 L 51/22
Zielrichtungen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und …
Durch die Erklärung des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung gibt der jeweilige Beteiligte vielmehr grundsätzlich zu erkennen, an etwa beantragten oder angeregten Maßnahmen der (weiteren) Sachverhaltsaufklärung nicht festzuhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 -, juris Rn. 8; OVG NRW…, Beschluss vom 7. April 2022 - 18 A 463/22 -, juris Rn. 50). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2025 - 4 LB 396/23
Iran; exilpolitische Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland; Mitgliedschaft …
Erforderlich ist eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der für und gegen die Zumutbarkeit streitenden objektiven Gesichtspunkte (BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 und Beschluss vom 19. April 2018 - 1 B 8.18 - juris Rn. 17 m.w.N.). - VG Stuttgart, 11.02.2021 - A 4 K 2581/19
Militärdienst und Wehrdienstentziehung eines Syrers
Denn ein Schutzsuchender, der durch eigenes zumutbares Verhalten die Gefahr politischer Verfolgung abwenden kann, kann nicht die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verlangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.04.2018 - 1 B 8/18 - juris Rn. 17;… Beschl. v. 10.08.2006 - 1 B 41/06 - juris Rn. 4 …und Urt. v. 03.11.1992 - 9 C 21/92 - juris Rn. 12). - VG Karlsruhe, 26.09.2019 - A 19 K 3124/17
Flüchtlingsschutz wegen Verschleierungszwang in Afghanistan
Es ist eine einzelfallbezogene Gesamtbetrachtung der für und gegen die Zumutbarkeit streitenden objektiven Gesichtspunkte vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.04.2018 - 1 B 8.18 -, juris Rn. 17). - VG Hamburg, 24.01.2024 - 19 A 4923/23
Eritrea: kein Schutz wegen Ableistung des Nationaldienstes
- VGH Bayern, 26.09.2018 - 8 ZB 18.1187
Kein Erlöschen einer straßenrechtlichen Widmung durch Zwangsversteigerung
- VG Magdeburg, 19.02.2019 - 11 A 8/18
Asylklage in der Türkei wegen Verfolgung eines kurdischstämmigen …
- VG Braunschweig, 12.02.2026 - 8 A 348/22
Exilpolitische Aktivität; Politische Verfolgung; Russische Föderation; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 19 A 3629/18
Eritrea: Unzulässiger Antrag auf Änderung der Prozesskostenhilfeablehnung; keine …
- VG Frankfurt/Oder, 03.12.2020 - 2 K 1688/15
Somalia: Klage abgewiesen. Kläger ist kein Flüchtling im Sinne der …
- VG Augsburg, 29.04.2024 - Au 9 K 23.30485
Eritrea, teilweise Klagerücknahme, subsidiärer Schutz wegen drohender Einziehung …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2023 - 2 LA 30/20
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht als zulassungsbegründender …
- VG Augsburg, 10.06.2024 - Au 9 K 23.30890
Eritrea, teilweise Klagerücknahme, subsidiärer Schutz wegen drohender Einziehung …
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