Rechtsprechung
| OVG Saarland, 19.03.2018 - 1 B 812/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 46 Abs 1 S 1 FeV, § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 14 FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Kokain, Ecstasy) - bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung wegen Konsums harter Drogen (Kokain, Ecstasy)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FeV § 46 Abs. 1 S. 1-2; StVG § 3 Abs. 1 S. 1
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr aufgrund Konsums von sog. harten Drogen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr aufgrund Konsums von sog. harten Drogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.10.2017 - 5 L 1956/17
- OVG Saarland, 19.03.2018 - 1 B 812/17
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24
Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier …
Rn. 20 Da bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Kokain gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.03.2018, 1 B 812/17, juris, Rn.4][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.03.2018, 1 B 812/17, juris, Rn.4], ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Entziehung der Fahrerlaubnis als offensichtlich rechtmäßig erweist. - OVG Saarland, 25.04.2018 - 1 B 105/18
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen - Amphetamin; …
Rn. 10 Hiervon ausgehend stand bereits aufgrund des Ergebnisses der Durchsuchung der Wohnung des Antragstellers vom 22.1.2017 und seiner eigenen Angaben zum Konsum der bei ihm vorgefundenen harten Drogen die Nichteignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen fest.(siehe auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.3.2018 - 1 B 812/17 -, juris) Bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen rechtfertigt grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, ohne dass es des Nachweises einer Drogenabhängigkeit, eines regelmäßigen Konsums oder auch nur bei gelegentlichem Konsum des Unvermögens zur Trennung von Drogenkonsum und Kraftfahrzeugführung bedarf.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 1 B 812/17 -, vom 16.8.2017 - 1 A 506/17 - und vom 31.7.2017 - 1 B 528/17 -, alle bei juris). - VG Hamburg, 02.07.2021 - 15 E 2295/21
Entziehung seiner Fahrerlaubnis; einmaliger Probierkonsum einer Mikrodosis von …
Nach gefestigter Rechtsprechung begründet bereits der einmalige Konsum sogenannter "harter" Drogen grundsätzlich die Ungeeignetheit, ohne dass es einer Abhängigkeit oder Regelmäßigkeit des Konsums bedarf (vgl. nur OVG Saarland, Beschluss vom 19.03.2018, 1 B 812/17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.07.2015, 16 B 656/15; OVG Hamburg…, Beschluss vom 24.01.2007, 3 Bs 300/06, juris Rn. 11) oder der Betroffene unter der Einwirkung der Drogen ein Kraftfahrzeug geführt haben muss (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2005, 6 B 66/05).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".