Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Geltungsbereich des Ausländergesetzes
Verfahrensgang
- VG Mainz, 17.10.1979 - I K 88/79
- BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836.80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1918 (Ls.)
- DÖV 1981, 419
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
Preisrecht - Wettbewerbspreise - Preisbehörden - Geschäftsräume - Betretungsrecht …
Denn dieses soll ausschließen, daß neue, dem bisherigen Recht fremde Möglichkeiten des Eingriffs in Grundrechte geschaffen werden, ohne daß der Gesetzgeber sich darüber Rechenschaft legt und dies ausdrücklich zu erkennen gibt (vgl. BVerwGE 47, 31 ; Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2; BVerfGE 35, 185 ). - BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 20.96
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb der italienischen …
Dieses ist durch Gesetz vom 29. September 1969 (BGBl II S. 1953) mit Wirkung vom 1. Januar 1975 und nach Rücknahme des Vorbehalts Nr. 1 der Anlage zum Übereinkommen (Bekanntmachungen vom 5. Dezember 1969, BGBl II S. 2232, und vom 20. Dezember 1974, BGBl II S. 1588) uneingeschränkt in innerstaatliches Recht transformiert worden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2).Nur soweit eine völkervertragliche Pflicht dazu besteht, kann § 25 Abs. 1 RuStAG durch das Mehrstaaterübereinkommen modifiziert werden (vgl. auch Beschluß vom 16. Dezember 1980, a.a.O.).
- BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87
Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
Eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schließt danach ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus (Beschlüsse vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nrn. 2 und 3; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10).
- VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 1133/92
Doppelstaatigkeit des Ehegatten eines im Ausland lebenden deutschen …
Mehrstaater-Übereinkommen: BVerwG, 16.12.1980 - 1 B 836/80 -, NJW 1981, 1918 = DÖV 1981, 419; Hess. VGH, 24.06.1985 - 7 OE 36/83 -).Die Bundesrepublik Deutschland hat den ursprünglich gegen Art. 1 Abs. 1 Mehrstaater-Übereinkommen im Hinblick auf § 25 Abs. 1 RuStAG eingelegten Vorbehalt wirksam zurückgenommen (vgl. Art. 2 des Gesetzes zu dem Staatenlosen-Übereinkommen vom 29.09.1969, BGBl. II S. 1953, in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des RuStAG vom 20.12.1974, BGBl. I S. 3714), und gegen diese Rücknahme bestehen ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG, 16.12.1980 -1 B 836.80 -, Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2; OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1980 - 7 A 91/79 -, AS Rh.-Pf. 16, 48).
- BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89
Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis - Pass - Ablauf der Geltungsdauer
Eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts schließt danach ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung aus (Beschlüsse vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - und vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 65.83 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nrn. 2 und 3; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 1 C 13.84 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 10). - BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 32.86
Rechtsmittel
Der Einwand des Revisionsklägers, diese Erlaubnisfiktion reiche zur Begründung eines rechtmäßigen Aufenthalts im Sinne des § 8 Abs. 1 AuslG nicht aus, trifft nicht zu; die Fiktion des § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG vermittelt, soweit sie zeitlich reicht, ein auch in diesem Zusammenhang ausreichendes Aufenthaltsrecht (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 836.80 - Buchholz 402.24 § 8 AuslG Nr. 2 ; ferner - zum Begriff des ordnungsmäßigen Aufenthalts im Sinne des Art. 2 Abs. 3 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags - BVerwGE 67, 47 [BVerwG 01.03.1983 - 1 C 14/81]). - VG Darmstadt, 13.05.1983 - VI/1 E 170/80
Antrag auf Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises; Verlust der …
1 Abs. 1 des Übereinkommens ist als innerstaatliche Rechtsnorm wirksam, nachdem die Bundesregierung den zunächst zu Art. 1 Abs. 1 im Jahr 1969 erklärten Vorbehalt Nr. 1 der Anlage zum Übereinkommen wieder zurückgenommen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 16.12.1981 DÖV 1981, Seite 419).
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