Rechtsprechung
| BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten - Fehlerhafte Anwendung des Ausländergesetzes durch die Strafgerichte
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 28.10.1977 - Bf I 76/76
- BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -). - BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77
Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Die Ausländerbehörde ist zwar rechtlich nicht etwa an die strafgerichtlichen Feststellungen gebunden (vgl. auch Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - … - BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -).
- BVerwG, 12.05.1977 - 1 B 72.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Wenn sich aber eine weitere Aufklärung des Sachverhalts nicht aufdrängt, insbesondere nichts dafür ersichtlich ist, daß die Ausländerbehörde den Vorfall besser als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht aufklären kann, darf die Behörde die Feststellungen des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde legen (Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 47.69 - BVerwGE 35, 291 [294]; Beschlüsse vom 12. Mai 1977 - BVerwG 1 B 72.77 - und vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -). - BVerwG, 17.09.1976 - 1 B 14.76
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 84.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist dementsprechend geklärt, daß die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung von der Richtigkeit der Verurteilung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG in aller Regel ohne weiteres ausgehen darf und lediglich zu prüfen hat, ob das abgeurteilte Verhalten des Ausländers im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen des Falles eine Ausweisung geboten erscheinen läßt (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [301 f.]; Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 1 B 14.76 -).
- BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78
Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt
Deswegen kann es nur in Ausnahmefällen bei pflichtgemäßer, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtender Ausübung des Ausweisungsermessens geboten sein zu prüfen, ob die tragenden Feststellungen des Strafurteils zutreffen (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - [DÖV 1978, 450], vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -). - BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 181.78
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers wegen …
Die in diesem Zusammenhang erheblichen Rechtsfragen sind ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -), und zwar wie folgt:. - BVerwG, 04.07.1978 - 1 B 201.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung eines Ausländers - …
Der Ausweisungstatbestand verlangt daher keine Prüfung, ob der Ausländer wirklich eine Straftat begangen hat; insbesondere hat die Ausländerbehörde nicht zu ermitteln, ob die für die Verurteilung tragenden Feststellungen des Strafgerichts zutreffen und die Verurteilung folglich zu Recht ergangen ist (Beschlüsse vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 - DÖV 1978, 450 und vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 84.78 -).
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