Rechtsprechung
| BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 27.05.1982 - 5 K 288/81
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.1983 - 13 S 1621/82
- BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
Allerdings besteht keine rechtliche Bindung der Ausländerbehörden und im Streitfall der Verwaltungsgerichte an die strafgerichtliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (BVerwGE 57, 61 (66) [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 97). - BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …
4 St 38/77">NJW 1977, 2037; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 97; vom 29. August 1984 - BVerwG 1 B 103.84 -). - BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1993 - 4 M 146/92
Ausländer; Ausweisungsverfügung; Aufenthaltsgenehmigung; Strafrest; Fiktion; …
Ob die Gefahr neuer Verfehlungen besteht, unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschluß vom 06.06.1983 - 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 97 S. 58 (59);… GK-AuslG § 45 Rdn. 245 mwN). - VG Düsseldorf, 03.11.2010 - 27 L 458/10
Widerruf Ausweisung Betäubungsmittel Drogen Wiederholungsgefahr
- BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Beschluß vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -). - VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850
Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und …
Rn. 16 Ein überzeugender Grund für ein Abweichen von der strafgerichtlichen Prognose kann auch darin liegen, dass die Prognose des Strafgerichtes unzureichend ist, was der Fall sein kann, wenn das Strafgericht wichtige Gesichtspunkte außer Acht lässt oder wenn die zur Einschätzung der Wiederholungsgefahr erforderliche Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit im schriftlichen Urteil fehlt (vgl. Discher GK-AufenthG, § 53 RdNr. 1226; BVerwG vom 6.6.1983 - 1 B 84/83 ). - BVerwG, 29.08.1984 - 1 B 103.84
Anforderungen an eine Abweichungsrüge - Erwartung künftiger Straflosigkeit - …
Deswegen ist eine entsprechende strafrichterliche Entscheidung für die Ausländerbehörde von tatsächlichem Gewicht, wenn sie auch keine rechtliche Bindung in dem Sinne entfaltet, daß sie von Rechts wegen die Ausweisung ausschließt (BVerwGE 57, 61 [66 f.]; Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 97). - BVerwG, 18.03.1985 - 1 B 6.85
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welche Feststellungen getroffen werden …
Die Beschwerde macht lediglich geltend, das Berufungsgericht hätte der Klage stattgeben müssen, wenn es die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Urteile vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 -, vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - und vom 7. Februar 1984 - BVerwG 1 C 18.82 -) aufgestellten einschlägigen Rechtsgrundsätze (über die aufenthaltsrechtliche Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung und des Verhältnismäßigkeitsprinzips) sachgerecht auf den vorliegenden Fall angewendet hätte. - BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Buchholz 402.24 Nr. 97). - BVerwG, 07.05.1984 - 1 B 54.84
Nichtzulassung einer Revision - Rechtliche Bindung an die vom Strafrichter …
- BVerwG, 23.12.1987 - 1 B 161.87
Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit …
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