Rechtsprechung
| BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe und Begründungsanforderungen - Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Erhebung von Abweichungsrüge und Verfahrensrüge - ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1996 - 11 S 3497/95
- BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.05.1996 - 1 B 194.95
Verwaltungsprozeßrecht: Neue Erkenntnisse nach Ergehen des Berufungsurteils; …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Eines ausdrücklichen Eingehens auf die herausgegriffene Wendung des Urteils der Großen Strafkammer zur Strafempfindlichkeit bedurfte es nicht, zumal der Verwaltungsgerichtshof an die Strafzumessungsgründe nicht gebunden war (vgl. Beschluß vom 2. Mai 1996 - BVerwG 1 B 194.95 - m.w.N.). - BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90
Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Ist das Berufungsurteil auf zwei selbständig tragende Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn bezüglich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 = NVwZ-RR 1990, 658). - BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Darin sieht er eine Abweichung von dem Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 = NJW 1984, 1315).
- BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94
Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Abgesehen davon, daß der beschließende Senat zur generalpräventiv begründeten Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers, der den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zuwider Betäubungsmittel in nicht geringer Menge eingeführt und tateinheitlich damit unerlaubt Handel getrieben hat, wiederholt Stellung genommen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 1 B 153.94 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 4 = NVwZ 1995, 1129 m.w.N.), kann diese Frage schon deshalb nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen, weil das angefochtene Urteil selbständig damit begründet worden ist, daß auch spezialpräventive Gründe die angefochtene ausländerrechtliche Verfügung rechtfertigen. - BVerwG, 01.09.1994 - 1 B 90.94
Hinreichende Bestimmtheit - Bedeutung einer Rechtssache - Jugoslawien - …
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit fordert im übrigen, daß bei Vorliegen eines atypischen Sachverhalts, der der Annahme eines Regelfalles i.S. des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG entgegensteht, wie ihn das Berufungsgericht hier für möglich erachtet hat, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles in die dann zu treffende Ermessensentscheidung (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5 und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8) einzubeziehen und abzuwägen sind. - BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 185.93
Ausweisung - Ist-Ausweisung - Menschenwürde - Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß das Ausländergesetz bereits mit seiner Unterscheidung von "Ist-Ausweisung", "Regelausweisung" und "Kann-Ausweisung" dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt (Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 185.93 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 3 = NVwZ 1994, 584 [BVerwG 30.12.1993 - 1 B 185/93]). - BVerwG, 17.10.1995 - 1 B 238.94
Auszug aus BVerwG, 28.08.1996 - 1 B 85.96
Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit fordert im übrigen, daß bei Vorliegen eines atypischen Sachverhalts, der der Annahme eines Regelfalles i.S. des § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG entgegensteht, wie ihn das Berufungsgericht hier für möglich erachtet hat, alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles in die dann zu treffende Ermessensentscheidung (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1994 - BVerwG 1 B 90.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 5 und vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 238.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 8) einzubeziehen und abzuwägen sind.
- BVerwG, 28.04.1997 - 1 B 79.97
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine auf mehrere, jeweils selbstständig …
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