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| BVerwG, 28.01.1981 - 1 B 855.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1980 - 4 A 350/80
- BVerwG, 28.01.1981 - 1 B 855.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.07.1980 - 1 B 755.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit der Abschiebung …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1981 - 1 B 855.80
Die Ausländerbehörden sind auch nicht verpflichtet, im Rahmen ihres Ermessens bei der Ausweisungsentscheidung türkische Staatsangehörige den Angehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften gleichzustellen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 B 755.80 und 1 B 757.80 -). - BVerwG, 08.07.1980 - 1 B 757.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1981 - 1 B 855.80
Die Ausländerbehörden sind auch nicht verpflichtet, im Rahmen ihres Ermessens bei der Ausweisungsentscheidung türkische Staatsangehörige den Angehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften gleichzustellen (vgl. etwa die Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 B 755.80 und 1 B 757.80 -).
- BVerwG, 19.06.1981 - 1 B 67.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Er hat wiederholt ausgesprochen, daß die bisherigen vertraglichen Beziehungen zwischen der Türkei und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften nicht zur Folge haben, daß türkische Staatsangehörige bereits den besonderen Aufenthaltsschutz der Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften genössen oder daß die Ausländerbehörden im Rahmen ihres Ermessens zu einer Gleichstellung türkischer Staatsangehöriger mit den Angehörigen der Europäischen Gemeinschaften verpflichtet wären (Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 1 B 38.81 - und vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 B 855.80 -). - BVerwG, 14.04.1981 - 1 B 38.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Die Ausländerbehörden sind auch nicht verpflichtet, im Rahmen ihres Ermessens bei der Ausweisungsentscheidung türkische Staatsangehörige den Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gleichzustellen und von generalpräventiven Erwägungen abzusehen (vgl. die Beschlüsse vom 8. Juli 1980 - BVerwG 1 B 755.80 und 1 B 757.80 - sowie vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 B 855.80 -).
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