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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2539
BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70 (https://dejure.org/1970,2539)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1970 - I B 86.70 (https://dejure.org/1970,2539)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1970 - I B 86.70 (https://dejure.org/1970,2539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Gliederung von Jagdbezirken i.S.d. Bundesjagdgesetzes (BJG) - Auslegung des Begriffs der ähnlichen Fläche i.S.d. § 5 Abs. 2 Bundesjagdgesetz (BJG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1965 - I C 142.60

    Gesetzliche Mindestgröße für Eigenjagdreviere - Verbindung zweier kleiner …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70
    Der Gesetzgeber regelt die Gliederung der Jagdbezirke als unmittelbare Rechtsfolge gesetzlicher Tatbestände (BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142.60]).

    Die letztgenannte Vorschrift enthält, wie in BVerwGE 21, 11 (12) [BVerwG 25.03.1965 - I C 142.60] ausgeführt, für natürliche und künstliche Wasserläufe, Wege, Triften und Eisenbahnkörper sowie für ähnliche Flächen drei verschiedene Regeln: Solche Flächen bilden, wenn sie nach Umfang und Gestalt für sich allein eine ordnungsmäßige Jagdausübung nicht gestatten, keinen Jagdbezirk für sich, sie unterbrechen ferner nicht den Zusammenhang eines Jagdbezirkes, und sie stellen schließlich auch den Zusammenhang zur Bildung eines Jagdbezirkes zwischen getrennt liegenden Flächen nicht her.

    Das Berufungsgericht hat diese Voraussetzung als gegeben angesehen und sich in erster Reihe auf die in BVerwGE 21, 11 (14) [BVerwG 25.03.1965 - I C 142.60] wiedergegebene Entstehungsgeschichte des § 5 Abs. 2 BJG berufen.

  • BVerwG, 12.12.1967 - I B 44.66

    Schaffung eines Zusammenhangs zur Bildung eines Jagdbezirks durch Punktverbindung …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70
    Unter diesen Umständen führt der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die eine Berührung zweier Flächen in einem Punkt (Punktverbindung) als für den Zusammenhang zur Bildung eines Jagdbezirkes ausreichend angesehen hat (Beschluß vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I B 44.66 -), nicht zu einer Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 18.08.1966 - I B 14.66

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährleistung …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1970 - I B 86.70
    Schließlich führt auch der von der Beschwerde erwähnte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1966 - BVerwG I B 14.66 - nicht zu einem Erfolg der Beschwerde, denn diese Entscheidung beruht auf einem mit der gegenwärtigen Streitsache nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • BVerwG, 28.01.1980 - 3 C 113.79

    Jagdrecht - Ähnliche Flächen - Eigenjagdbezirk - Gemeinschaftlicher Jagdbezirk

    Zur Auslegung und Anwendung des Begriffs der "ähnlichen Flächen" in § 5 Abs. 2 BJagdG (teilweises Abweichen von der Rechtsprechung des 1. Senats u.a. in seinen Entscheidungen vom 25. März 1965 - BVerwG 1 C 142.60 - [BVerwGE 21, 11 [BVerwG 25.03.1965 - I C 142/60] [15] = Buchholz 451.16 § 5 Nr. 4] und vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]).

    Der erkennende Senat - nunmehr für das Jagdrecht allein zuständig - vermag der vom Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. Senats (vgl. auch Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 14]) vorgenommenen rechtlichen Auslegung des Begriffs der "ähnlichen Fläche" in § 5 Abs. 2 BJagdG nicht zu folgen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 11 N 40.11

    Angliederung an einen Jagdbezirk; Eigenjagdbezirk; "ähnliche Flächen" im Sinne …

    Rn. 13 Soweit die Klägerin darlegt, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1970 - I B 86.70 - (Buchholz 451.16 § 5 BJagdG Nr. 14) abgewichen, ist maßgeblich, dass das Bundesverwaltungsgericht an dieser Rechtsprechung, soweit die Klägerin sie zitiert, ausweislich seines bereits oben dargestellten Urteils vom 28. Januar 1980, a.a.O. Rz. 28 ff. selbst nicht mehr festhält.

    Rn. 14 "Der erkennende Senat - nunmehr für das Jagdrecht allein zuständig - vermag der vom Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. Senats (vgl auch Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG 1 B 86.70 - […]) vorgenommenen rechtlichen Auslegung des Begriffs der "ähnlichen Fläche" in § 5 Abs. 2 BJagdG nicht zu folgen.

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