Rechtsprechung
| BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Maßstabs für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1982 - 11 S 552/82
- BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Der Schutz rein ausländischer Ehen und Familien ist dagegen insoweit regelmäßig geringer, weil ihnen in der Regel eher zumutbar ist, die Familieneinheit in dem gemeinsamen Heimatstaat herzustellen (BVerwGE 48, 299 [303]; 60, 75 [80]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Für ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ergibt sich danach ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz (BVerwGE 56, 246 [250 ff.]; 60, 126 [128 ff.]). - BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Darüber ist auf Grund einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, in deren Rahmen einem langen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet und einer damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Integration wesentliche Bedeutung zukommt (BVerwGE 59, 112 [114]).
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Für ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ergibt sich danach ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz (BVerwGE 56, 246 [250 ff.]; 60, 126 [128 ff.]). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78
Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Allerdings muß auch bei ihnen die Ausweisung durch ein entsprechend gewichtiges öffentliches Interesse gerechtfertigt sein (BVerwGE 61, 32 [40]), was übrigens nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig keinen grundsätzlichen Zweifeln unterliegt, wenn wegen der von dem wiederholt bestraften Ausländer ausgehenden Gefahr neuer erheblicher Straftaten dem Ausweisungsgrund ein Gewicht wie im vorliegenden Falle zukommt. - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Der Schutz rein ausländischer Ehen und Familien ist dagegen insoweit regelmäßig geringer, weil ihnen in der Regel eher zumutbar ist, die Familieneinheit in dem gemeinsamen Heimatstaat herzustellen (BVerwGE 48, 299 [303]; 60, 75 [80]). - BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77
Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Auch sonst ist die Frage, ob auf die Gefahr neuer Straftaten geschlossen werden kann, im wesentlichen eine solche der Beweis- und Tatsachenwürdigung und deswegen grundsätzlich allein von den Tatsacheninstanzen zu entscheiden (Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45). - BVerwG, 10.12.1980 - 1 B 844.80
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen Begehung von Straftaten - …
Auszug aus BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, ist bei der Beurteilung der Frage, ob von einem gerichtlich bestraften Ausländer eine hinreichende Gefahr neuer Straftaten ausgeht, entscheidend abzustellen auf die der Verurteilung zugrunde liegende Tat des Ausländers sowie auf sein sonstiges Verhalten und damit auf seine Gesamtpersönlichkeit, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (Beschluß vom 10. Dezember 1980 - BVerwG 1 B 844.80 -).
- BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …
Es handelt sich regelmäßig und so auch hier nicht um eine Rechtsfrage, derentwegen einer Rechtssache eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - InfAuslR 1982, 273).Danach ist bei der Beurteilung der von einem straffällig gewordenen Ausländer ausgehenden Gefahr auf die Gesamtpersönlichkeit abzustellen, wie sie in seinem abgeurteilten und sonstigen Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. Beschluß vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - a.a.O.).
- BVerwG, 18.05.1987 - 1 B 54.87
Ausweisung eines Ausländers - Verurteilung wegen der Begehung von Straftaten - …
Abgesehen davon, daß der beschließende Senat die insoweit maßgebenden Grundsätze wiederholt dargelegt hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - InfAuslR 1982, 273), enthält die Beschwerdebegründung keine Ausführungen darüber, aus welchem Grunde eine revisionsgerichtliche Klärung der aufgeworfenen Frage erforderlich sein soll. - BVerwG, 02.04.1984 - 1 B 39.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Voraussetzung für die Heranziehung dieser Verurteilungen ist freilich, daß sie nicht einem Verwertungsverbot unterliegen (vgl. etwa Beschluß vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - InfAuslR 1982, 273). - BVerwG, 17.01.1983 - 1 B 145.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Das gilt auch unter dem Aspekt, daß es fahrlässig begangene Verkehrsdelikte für seine Beurteilung herangezogen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - InfAuslR 1982, 273).
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