Rechtsprechung
| BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Ausüben einer für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame Funktion durch einen deutschen Volkszugehörigen im Aussiedlungsgebiet hinsichtlich Kriegsfolgenschicksals
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG § 5 Nr. 2 Buchst. b)-c)
Ausüben einer für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame Funktion durch einen deutschen Volkszugehörigen im Aussiedlungsgebiet hinsichtlich Kriegsfolgenschicksals - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 02.05.2017 - 7 K 6239/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2018 - 11 A 1374/17
- BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00
Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Unter den Ausschlusstatbestand kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber auch die Ausübung einer Funktion mit Entscheidungs- und Leitungskompetenz in staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen zählen, insbesondere soweit sie gelenkt von der KPdSU ausgeübt wurde (BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 - Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 3). - BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 42.03
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Ob der Inhaber einer Funktion mit Leitungs- und Entscheidungskompetenz im Bereich der Planwirtschaft danach unter den Ausschlusstatbestand fällt, lässt sich nicht unabhängig von der konkreten Funktion des Inhabers der Position beurteilen und ist deshalb insoweit eine Frage des jeweiligen Einzelfalles (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 5 B 42.03 - juris Rn. 3). - BVerwG, 23.01.2004 - 5 B 6.03
Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems als bedeutsam geltende …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Diese - anlässlich einer Tätigkeit als "Staatsanwalt-Kriminalist" im Justizsystem der früheren Sowjetunion entwickelten - Grundsätze gelten auch für eine Funktion im Bereich der Wirtschaft in der früheren Sowjetunion (BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 5 B 6.03 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Dabei geht § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG davon aus, dass derjenige, der in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeübt hat, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt, den Schutz dieses Systems genoss, für ihn also die für Volksdeutsche sonst bestehende Gefahrenlage nicht fortbestand (BVerwG, Urteil vom 12. April 2001 - 5 C 19.00 - juris Rn. 14). - BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 96.03
Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
Vielmehr erwartet die Beschwerde von einem Revisionsverfahren insoweit die Herausarbeitung einer Kasuistik von Sachverhalten, deren Subsumtion unter die Voraussetzungen des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG eine Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles voraussetzt und die deshalb nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 5 B 96.03 - juris Rn. 3). - Drs-Bund, 17.09.1999 - BT-Drs 14/1636
Auszug aus BVerwG, 10.01.2019 - 1 B 88.18
In beiden Fällen knüpft der Ausschluss nicht an das Erreichen einer bestimmten beruflichen Stellung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Privilegierung in der Gesellschaft des Herkunftsstaats an, sondern an das fehlende Kriegsfolgenschicksal des Antragstellers (BT-Drs. 14/1523 S. 172 f.; 14/1636 S. 175 f.).
- VG Köln, 23.05.2023 - 7 K 5468/19 Vielmehr sei er in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung ergangen (BVerwG, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 B 88.18; OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2018 - 11 A 1374/17).
Rn. 40 Vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 B 88/18 - juris Rn 3 ff; OVG NRW Beschluss vom 26.09.2018 - 11 A 1374/17 - n.v.; VG Köln, Urteil vom 20.08.2019 - 7 K 11255/16 - juris Rn 40 f.
- VG Köln, 28.08.2024 - 10 K 3808/22 Rn. 30 Vgl. grundlegend Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 - BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 B 88.18 - beide juris.
- VG Köln, 20.08.2019 - 7 K 11255/16 Rn. 43 vgl. BVerwG, Urteil vom 10.01.2019 - 1 B 88.18 - OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2018 - 11 A 1374/17 -,.
- VG Köln, 14.10.2019 - 7 K 15307/17
- VG Köln, 05.02.2025 - 10 K 2349/22 Rn. 24 Vgl. grundlegend Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 - BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 B 88.18 - beide juris.
- VG Köln, 19.06.2024 - 10 K 3218/22 Rn. 69 Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 - und Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 B 88.18 - beide juris.
- VG Köln, 19.06.2024 - 10 K 3690/21 Rn. 23 Vgl. grundlegend Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 - BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 B 88.18 - beide juris.
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